Auszug - Rundfunkgebühren vom Senat bezahlen
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen.
Begründung: Durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein grundlegender Wechsel in der Finanzierung eingetreten: Statt Rundfunkgebühren für Hörfunk- und Fernsehgeräte werden jetzt Rundfunkbeiträge erhoben. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag wurde aufgehoben und stattdessen der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geschaffen. Dies hat zur Folge, dass mit Beginn des Jahres 2013 die bisherigen Gebühren zukünftig Beiträge genannt werden. Für die Bezirke des Landes Berlin ergeben sich mitunter erhebliche Mehrkosten, die zum Teil rund dreimal so hoch wie die bisherigen Gebühren sind. Jedoch saßen die Bezirke nicht mit am Verhandlungstisch und sehen sich nun mit deutlich höheren Beiträgen konfrontiert, die von den Ländern ausgehandelt wurden.
Grundsätzlich müssen diese Beiträge aus den nach Art. 85 Abs. 2 VvB i. V. m. § 26a LHO den Bezirken zugewiesenen Globalsummen getragen werden. In Ziffer 8.3 der AV LHO ist eine Basiskorrektur insbesondere im Falle von Rechtsänderungen, wie oben dargestellt, vorgesehen.
Die BVV möge beschließen:
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