Auszug - Zur Drucksache 0689/VII: Konzept zur Untersetzung des Abbaus der Vollzeitäquivalente
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Diskussion: Auch gesundheitlicher Kinderschutz muss beachtet werden. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter/innen im Bezirksamt beträgt inzwischen 53 Jahre, dazu kommt eine steigende Arbeitsbelastung. Die Konkurrenz der Bezirke um qualifizierte Kräfte im Gesundheits- und Sozialbereich wächst immer mehr. Es muss qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die 24-Stunden-Bereitschaftsdienste für Notfälle abzusichern. Die Pflichtversorgung muss gesichert sein. Wie der Abbau der VZÄ erfolgt, ist den Bezirken überlassen. Es geht um die Umsetzung von Menschen für Menschen und die Umsetzung von gesetzlichen Pflichtaufgaben. Die Antrag stellende Fraktion erklärt, dass das Konzept zum Abbau von VZÄ selbst nicht in Frage gestellt werden soll.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen den Antrag zu beschließen.
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, in der Konzeption zur Untersetzung der Abbauvorgabe Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Zeitraum 2012 bis 2020 (BA-Vorlage 0356/IV) die Grundprinzipien im Abbauprozess so zu verändern, dass der zu erwartende zur Verfügung stehende Aufwuchs auch dem Bereich des Sozialamtes - sowie des Gesundheitsamtes zu Gute kommt. |
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