Auszug - Berichte aus den Arbeitsgruppen - BEAK/BSB
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Schwerpunkte der Diskussion: Wie viele Teilnehmer/innen bereits in anderen Fördermaßnahmen? Wohin gehen die Summen? Wo sollen Stützpunkte Eltern-AG eingerichtet werden? Antragstellerin nennt die Träger, bekommen bereits durch Familienförderung eine Zuwendung. Soll aber Familien fördern, die noch nicht einmal diesen Zugang haben. Kann man die AG in HzE-Maßnahmen integrieren? Kann Geld zusätzlich aus der Globalsumme kommen? Eltern-AG ist für Kinder bis zu sechs Jahren da. Auch HzE-Familien sind in Eltern-AG drin, Menschen, die sonst für andere Hilfen nicht aufgeschlossen sind. Eltern-AG´s arbeiten mit vielen Kooperationspartnern zusammen. Oft sind hier Eltern Mitglied, die dem Jugendamt noch nicht bekannt sind. Werden so aufgeschlossen für weitere Hilfen. Projekt Eltern-AG muss in die Regelförderung, sonst stirbt dieses Projekt. Senat stellt inzwischen zusätzliche Mittel für die Familienförderung zur Verfügung.
Das Bezirksamt wird ersucht, zusätzlich zu allen bisher eingestellten Mitteln zur Finanzierung der präventiven Familienförderung werden für den Doppelhaushalt 2014/15 pro Jahr 78.015,00 ? aus der Globalsumme des Bezirkshaushaltes in den Titel 67161 (§ 16 SGB VIII) für die Familienförderung eingestellt. (Begründung siehe Anlage) Antrag mit elf Ja und zwei Enthaltungen beschlossen. Bitte an das BVV-Büro: Diesen Antrag an den Hauptausschuss zur Beratung weiter zu leiten. Der Antrag soll im Zuge der Haushaltsberatung 2014/15 beraten und beschlossen werden.
Vors. des BEAK verweist auf Sitzung am 14.3.2013 zum Kita-Bildungsprogramm Fragebogen mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst entwickeln. (KJGD |
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