Auszug - Sonstiges
Der Ausschussvorsitzende berichtet darüber, dass die Vertretungsregelung für Bürgerdeputierte durch die Geschäftsordnung der BVV nicht geregelt ist. Das BVV-Büro vertritt die Auffassung, dass ordentliche Bürgerdeputierte nur durch namentlich bestimmte stellvertretende Bürgerdeputierte vertreten werden können, wobei sich die Festlegung der Vertretungsberechtigung aus der Reihenfolge der gewählten Bürgerdeputierten ergäbe. Der Ausschuss vertritt jedoch einstimmig die Auffassung, dass jeder stellv. Bürgerdeputierte auch jeden Bürgerdeputierten vertreten kann, unabhängig von der Reihenfolge der erzielten Stimmen bei der Wahl. Demzufolge gilt Frau Peker-Gaubert bei der Sitzung im September als ordnungsgemäße Vertretung für Herrn Kurz.
Der stellvertretenden Bürgerdeputierten Asli Peker-Gaubert wird am 24.10.2012 die Integrationsmedaille verliehen. |
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