Auszug - Jahresbericht 2011/2012 des Patientenfürsprechers der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Klinikum Hellersdorf, Örtlicher Bereich Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus  

 
 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.1.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 06.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0375/VII Jahresbericht 2011/2012 des Patientenfürsprechers der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Klinikum Hellersdorf, Örtlicher Bereich Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:VorstandVorstand
Verfasser:Bernikas, KathrinHenkel, Kathrin
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Patientenfürsprechers und der sachkundigen Personen sind das Landeskrankenhausgesetz vom 01.12.1999 und das Gesetz für die Einrichtung von Städtischen Krankenhäusern vom 30.11.2000.

 

Der Patientenfürsprecher und die sachkundigen Personen sind die Vermittler zu Problemen zwischen Patient, Arzt, Pflegekraft und Krankenhausverwaltung.

 

Für den oben genannten Zeitraum gingen folgende Beschwerden ein:

 

Anruf eines Sozialarbeiters von PA13, ein Patient möchte sich beim Patientenfürsprecher beschweren, er wäre zu Unrecht durch richterlichen Beschluss in die Klinik eingewiesen. Den Patienten konnten wir beruhigen und erläutern, dass wir Beschlüsse nicht aufheben und eine Behandlung nicht abkürzen können.

Ein Patient wollte schon am Freitag entlassen werden. Die Zusage des Oberarztes lag vor, aber die Stationsleitung wollte ihn erst am Montag entlassen. Der Patient sollte noch mal über die vorzeitige Entlassung mit der Stationsleitung reden.
 

Eine Patientin beklagte sich, dass sie akute Symptome hätte und kein Arzt auf PA13 käme. Wir haben mit der Stationsschwester gesprochen und um eine baldigste ärztliche Konsultation gebeten.

Des Weiteren gab es eine Beschwerde einer Patientin über eine Körperverletzung durch eine Pflegekraft. Die Beschwerde wurde eingehend geprüft. Es wurden die beteiligten Mitarbeiter befragt. Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen der im Dienst anwesenden Pflegekraft als auch der Ärztin war eine Pflichtverletzung nicht erkennbar.

 

Wir danken den Mitarbeitern der Klinik, die unsere Arbeit stets unterstützen und verabschieden uns nach 20jähriger Tätigkeit.
Ein neu gewählter Patientenfürsprecher wird die Tätigkeit fortsetzen.


 

Dr. Klaus Janowski                                           Paul Marks                                          Siegfried Krüger

 


 
 

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