Auszug - Berufung beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.2.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 28.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0281/VII Berufung beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JugendhilfeausschussJugendhilfeausschuss
Verfasser:Köhnke, Marlitt 
Drucksache-Art:MitteilungMitteilung
 
Wortprotokoll

Entsprechend § 35 AG KJHG sind durch die BVV beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu berufen.

 

Gemäß § 35 Abs. 7 AG KJHG

 

1.      eine Person zur Vertretung der Evangelischen Kirche (§  35 (7) Nr. 7)

als beratendes Mitglied:              Frau  Arlette   D o e r f e r t
                                               (Schülerzentrum Kraftwerk)

als Stellvertreter:                             Herr Alexander   W i n k s
                                               (Schülerzentrum Kraftwerk)

 

 

Die o. g. Vorschläge lagen dem Jugendhilfeausschuss vor.

Die genannten Personen sind damit als beratendes und stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen.


 
 

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