Auszug - Keine Überwachung mittels Plagiatssoftware an den Schulen
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· die Linksfraktion und die Piratenfraktion begründen den Antrag · es werden Nachfragen gestellt und statements abgegeben
Begründung der Ablehnung: Abwägung im Antrag zwischen geistigem Eigentum und Rechten von SchülerInnen und LehrerInnen erscheinen allen AblehnerInnen als nicht geeignet.
Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 02.02.2012 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag abzulehnen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und im Rat der Bürgermeister für eine rechtliche Überprüfung des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" im Hinblick auf den Datenschutz und die Rechte der Beschäftigten und der Schüler einzusetzen und so weit möglich vertraglich umzusetzen.
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