Auszug - Keine Überwachung mittels Plagiatssoftware an den Schulen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Schule und Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 02.02.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Haus des Sports, Sportmuseum
Ort: Eisenacher Straße 121, 12685 Berlin
0145/VII Keine Überwachung mittels Plagiatssoftware an den Schulen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellBzBm/BzStR SchulSportFinPers
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der Piratenpartei
 
Wortprotokoll
Beschluss

·      die Linksfraktion und die Piratenfraktion begründen den Antrag

·      es werden Nachfragen gestellt und statements abgegeben

 

Begründung der Ablehnung:

Abwägung im Antrag zwischen geistigem Eigentum und Rechten von SchülerInnen und LehrerInnen erscheinen allen AblehnerInnen als nicht geeignet.

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 02

Der Ausschuss für Schule und Sport hat in seiner Sitzung am 02.02.2012 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag abzulehnen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat und im Rat der Bürgermeister für eine rechtliche Überprüfung des „Gesamtvertrages zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" im Hinblick auf den Datenschutz und die Rechte der Beschäftigten und der Schüler einzusetzen und so weit möglich vertraglich umzusetzen.


Zusätzlich sollen Vereinbarungen im Rahmen des Urheberrechts getroffen werden, die eine Verwendung von digital(isiert)en Medien im Rahmen des Unterrichts weiterhin ermöglichen.


Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass Kosten, die sich aus der Erfüllung des Vertrages für die betroffenen Schulen ergeben, grundsätzlich durch das Land Berlin übernommen werden.

 


 
 

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