Auszug - Transparenz für den so genannten Clean-Tech-Park
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BzStR Hr. Gräff: Bei den Entscheidungen unterliegt jedes Unternehmen, dass einen Antrag stellt, einer Einzelprüfung, deshalb kann man im B-Plan keinen allgemeinen Notfallplan aufstellen. BM Fr. Pohle: Im B-Plan ist eine entsprechende Flächenverortung und Schutzabstände enthalten, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen sowie welche Unternehmen sich ansiedeln dürfen. Stellungnahme wird dem Protokoll beigefügt – siehe Anlage
Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung: Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit einer Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände des so genannten Clean-Tech-Parkes (90 ha Industriegebiet auf dem Geländes des ehemaligen Klärwerkes Falkenberg) darauf zu achten, dass die typischen Referenzszenarien gemäß den Leitlinien für die Bebauungsplanung im Rahmen von Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie 96/82 EG, geändert durch Richtlinie 2003/105/EG, als Worst-Case-Szenarien aufgenommen werden. Notfallpläne für einzelne im Industriegebiet mögliche Giftstoffklassen sind, zur besseren Transparenz für die Bevölkerung, schon bei der Bebauungsplanaufstellung zu erstellen. |
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