Auszug - Transparenz für den so genannten Clean-Tech-Park  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Natur Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 22.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2184/VI Transparenz für den so genannten Clean-Tech-Park
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
Verfasser:Beiersdorff, Frank 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21
   Ausschuss für Wirtschaft, Jobcenter und Ökologische Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss

BzStR Hr

BzStR Hr. Gräff: Bei den Entscheidungen unterliegt jedes Unternehmen, dass einen Antrag stellt, einer Einzelprüfung, deshalb kann man im B-Plan keinen allgemeinen Notfallplan aufstellen.

BM Fr. Pohle: Im B-Plan ist eine entsprechende Flächenverortung und Schutzabstände enthalten, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen sowie welche Unternehmen sich ansiedeln dürfen.

Stellungnahme wird dem Protokoll beigefügt – siehe Anlage

 

Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat in seiner Sitzung am 21

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung:

Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat in seiner Sitzung am 22.09.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit einer Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und drei Enthaltungen, den Antrag abzulehnen.

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände des so genannten Clean-Tech-Parkes (90 ha Industriegebiet auf dem Geländes des ehemaligen Klärwerkes Falkenberg) darauf zu achten, dass die typischen Referenzszenarien gemäß den Leitlinien für die Bebauungsplanung im Rahmen von Artikel 12 der Seveso-II-Richtlinie 96/82 EG, geändert durch Richtlinie 2003/105/EG, als Worst-Case-Szenarien aufgenommen werden. Notfallpläne für einzelne im Industriegebiet mögliche Giftstoffklassen sind, zur besseren Transparenz für die Bevölkerung, schon bei der Bebauungsplanaufstellung zu erstellen.


 
 

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