Auszug - Weiterentwicklung des Wernerbadareals  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2110/VI Weiterentwicklung des Wernerbadareals
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.09.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen, den Antrag in geänderter Fassung zu beschließen.

BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist.

Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Landes sind in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren.

Ursprungsantrag:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Verein „Freunde des Wernerbades e. V.“ und den Aufsichtsbehörden der BBB Infrastruktur GmbH in Gespräche darüber einzutreten, wie eine sinnvolle Weiterentwicklung des Wernerbadareals möglich ist. Ein Verkauf des Grundstückes ist nur unter der Rahmenbedingung anzustreben, dass der Eigentümer seiner Verantwortung gerecht wird, Nachnutzungen zu ermöglichen, welche der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen und die Gemeinbedarfe nach Sport- und Erholungsflächen, öffentlichen Grünflächen und natürlichen Gewässern, Kita-Flächen sowie Kinderspielplätzen/Kinderplanschen berücksichtigen.

 

Erlöse eines eventuellen Verkaufes des Areals sind in die Erholungs- und Freizeitstruktur des Bezirkes zu investieren. Eine Übertragung an den Bezirk ist nur unter der Maßgabe zu verfolgen, dass auch die entsprechenden Mittel zur Entwicklung des Areals bereitgestellt werden.

 


 
 

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