Auszug - Für eine gleichbleibende Qualität der Fernsehempfangsmöglichkeiten in unserem Bezirk einsetzen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, festzustellen, ob und inwieweit Beeinträchtigungen des Fernsehempfangs in unserem Bezirk durch die gesetzlich bestimmte Abstellung des analogen Fernsehens zu befürchten sind. Dies bezieht sich vor allem auf den vorgesehenen Abbau von Fernsehantennen.
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