Auszug - Information bzw. Situationsbericht über die finanzielle Ausstattung von Sonderschulen auf der Grundlage des Haushaltes
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Herr Carow: ·
Mindeststandard muss vorgehalten werden. ·
Schüler wechseln, daher unterschiedliche Summen aus dem
Haushalt eingestellt. ·
Von 100 % - 98 %/ 2 % für die Bezirke Konsolidierungsbeitrag ·
2003 nur 50 % für die Bezirke Konsolidierungsbeitrag ·
Sachmittel müssen zu 90 % ausgereicht werden. ·
Lernmittelverordnung brachte erhebliche Probleme. Viele
Schüler belasten den Etatbereich erheblich. ·
An den Sonderschulen 49,3 % von Zuzahlungen freigestellt.
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Grundschulen 31 %. ·
Gymnasien 5 %. ·
Hauptschulen 30 %. ·
Nachbesserung in den Sonderschulen und Grundschulen.
Bedarfe gesichert. Keine Probleme in den Sonderschulen. ·
Schulen haben immer Probleme, die ihre zugewiesenen
Mittel bis 12.12. (Jahresabschluss) auszugeben. ·
Keine Realschule, die baulich behindertengerecht ist,
nicht im Bezirk vorhanden. ·
Aus finanziellen Gründen keine Amthilfe möglich. ·
Beförderung behinderter Schüler ist nur eine Kann-Bestimmung. ·
Keine eindeutige Gesetzeslage. Ausweichschulen in
Köpenick und Lichtenberg. Frage Herr EhlingStandorterhaltung von Schulen? ·
Schüler an Sonderschulen haben zugenommen, deshalb
derzeitige Sonderschulen im Bezirk an langfristigen Standorten gesichert. |
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