Auszug - Antrag zum Beitritt des Bezirkes der Charta für Verkehrssicherheit
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Ausschussantrag:
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf die „Berliner Charta für Verkehrssicherheit“ zu unterzeichnen:
Begründung: Die Verwirklichung der in der Charta genannten Ziele für die Erhöhung der Verkehrssicherheit ist eine gesamtgesellschaftliche Auflage, der sich auch unser Bezirk stellen sollte.
Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen
Berliner Charta für die Verkehrssicherheit Präambel Die Unterzeichnenden sind der Auffassung, dass · die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr in Berlin trotz der positiven Entwicklung in den letzten Jahren weiterhin unannehmbar hoch ist und die wirksamsten Maßnahmen zu treffen sind, um diese Zahl möglichst schnell zu verringern, · in Berlin eine Verringerung der Zahl der Verkehrstoten und der Schwerverletzten um mindestens 40 % bis 2015 erreicht werden soll, · Verkehrssicherheit eine gesellschaftliche Aufgabe ist, welche die Mitarbeit möglichst vieler Akteure erfordert und nur durch die koordinierte und zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure ein dauerhafter Erfolg erzielt werden kann, · die Kosten für Maßnahmen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit sehr gering sind, im Verhältnis zu dem menschlichen Leid sowie den sozialen und wirtschaftlichen Folgekosten von Straßenverkehrsunfällen.
Allgemeine Selbstverpflichtung und Aktionsfelder Der Unterzeichnete verpflichtet sich, in seinem Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen. Aktivitäten sind beispielsweise in folgenden Bereichen möglich: · Berücksichtigung von Mobilitäts- und Verkehrssicherheitsaspekten bei Unternehmensentscheidungen, der Schul- und Berufsausbildung und der Arbeit von Vereinen und Initiativen, · Austausch von Informationen technischer oder statistischer Art, die ein besseres Verständnis der Unfallursachen, Unfallsverletzungen und Wirksamkeit von Vermeidungs- und Folgenminderungsmaßnahmen ermöglichen, · Leistung eines Beitrages zur Verhinderung von Verkehrsunfällen beispielsweise durch Maßnahmen in einem der folgenden Themenfelder: · Leistung eines Beitrages zu einer besseren Kenntnis der Ursachen, Umstände und Auswirkungen von Unfällen, um daraus Maßnahmen für die Verminderung und Entschärfung abzuleiten und umzusetzen, · Leistung eines Beitrags dazu, dass Unfallopfern ein wirksamer und hochwertiger medizinischer, psychologischer und juristischer Beistand zur Verfügung steht, · Bereitschaft zu einer kontinuierlichen Mitarbeit und zur Evaluierung der Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin und der durchgeführten Maßnahmen.
(Quelle: http://www.berlin-sicher-mobil.de/schwerpunkte.php, 15.12.2010)
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