Auszug - Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 (BA-Vorlage Nr. 1196/III) - Kapitel Abt. Gesundheit, Soziales und Personal und Kapitel Bezirksverordnetenversammlung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 07.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2009/VI Bezirkshaushaltsrechnung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 (BA-Vorlage Nr. 1196/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR SchulSportFinAusschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
Verfasser:Altenburg, Dirk 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR SchulSportFin
   Ausschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
 
Wortprotokoll

Kapitel 3100 – BVV:

Kapitel 3100 – BVV:

Kapitel 3100

Kein Besprechungsbedarf

 

Kapitel 3300 – Bezirksbürgermeisterin:

Veranstaltungen – 30 Jahre Bezirk (2009)

Kosten besonderer soziale Projekte – Bürgerhaushalt, Polis, M.U.T.

 

Kapitel 3301 – Steuerungsdienst:

Bildung der SE Immobilienmangement

 

Kapitel 3302 – Beschäftigtenvertretung:

Kein Besprechungsbedarf

 

Kapitel 3303 – Rechtsamt:

Entschädigungen oder Ersatzleistungen – werden von den Abteilungen finanziert, wo der Schaden aufgetreten ist.

 

Kapitel 3304 – SE Personal:

Zentralisierung in der SE Personal

Dienstreisen wurden hierher verlagert, werden sehr genau geprüft, ob notwendig

 

Kapitel 3390 – Personalüberhang:

Kein Besprechungsbedarf

 

Kapitel 3910 – Allgemeine soziale Dienste:

Rückzahlungen von Zuwendungen – wie feststellen, dass jemand zu viel Geld bekommen hat? Belehrung im Zuwendungsbescheid, dass Geld sachgerecht ausgegeben werden muss.

Aus- und Fortbildung: ein Vorsorgebetrag

Bei Qualifizierungen wird vorrangig die Verwaltungsakademie genutzt.

 

Kapitel 3911 – Leistungen nach dem SGB XII:

 

Kosten für Bestattungen, die vom Staat übernommen werden, wenn bestattungspflichtige Angehörige nicht vorhanden oder diese mittellos sind. Zahlungen nach bestimmten Vorgaben. Sowohl Friedhofsamt, als auch externe Bestattungsfirmen. Landeseigene Friedhöfe teilweise teurer, als die kirchlichen.

Das Gesundheitsamt nimmt über das Landesverwaltungsamt eine Ausschreibung vor.

Begriff „Besondere Schwierigkeiten“: § 67 SGB (Obdachlosenhilfe usw.)

 

Kapitel 3912 – Leistungen nach dem SGB XII in Einrichtungen:

Kein Besprechungsbedarf

 

Kapitel 3933 – Besondere Leistungen für Senior/innen:

GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen

 

 

Kapitel 3960 – Leistungen nach SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende

Kein Besprechungsbedarf

 

Kapitel 3995 – Leistungen nach dem AsylbewLg

Kein Besprechungsbedarf

 

Kapitel 4110 – Gesundheit

Ehrenamt – z. B. Patientenfürsprecher/innen

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig, der BVV eine positive Beschlussfassung für diesen Einzelplan zu empfehlen.


 
 

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