Auszug - Bericht über die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle des Julateg e. V.  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorinnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Seniorinnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Julateg Finsolv Marzahn-Hellersdorf e. V.
Ort: Ernst-Bloch-Str. 43, 12619 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Derfling berichtete ausführlich über die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle des Julateg e

Frau Derfling berichtete ausführlich über die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle des Julateg e. V.:

-          Jede/r achte Bürger/in ist überschuldet, vor zwei Jahren jede/r zehnte.

-          neun Berater/innen, drei Verwaltungskräfte.

-          Beratung auch im Lebenshilfe e. V. Helene-Weigel-Platz, behindertengerecht.

-          2.200 Ratsuchende 2010 (zurzeit. die zweite Generation),
+ wie immer aus allen fünf Stadtteilen,
+ davon sind 51 % arbeitslos,
+ 50 % sind 35 bis 40 Jahre alt.
+ der Anteil der Jugendlichen und der Schuldner ohne Berufsausbildung steigt,
+ nur fünf % der Ratsuchenden haben pfändbares Einkommen.

-          185 – 200 Betroffene im Monat.

-          jetzt wieder sechs – acht Wochen Wartezeit (zwischenzeitlich mal auf drei Monate gestiegen mangels Personal).
Notfälle werden telefonisch sofort beraten und bekommen einen Termin innerhalb einer Woche.

-          Hilfe zur Selbsthilfe, Ziel:
(Finanz-)kompetenz für ein selbstbestimmtes Leben.

-          Ein unkomplizierter Insolvenzfall dauert bei Julateg sechs Monate,
Begleitung beim Auskommen mit dem Wenigen erfolgt ein Jahr lang

-          Die nahtlose Übernahme des Klientels und der Mitarbeiter/innen des ALV scheiterte:

·      Klienten wurden nicht informiert.

·      Angekündigte Regulierungen waren nicht erfolgt. Zahlreiche Gläubiger verweigerten die weitere Zusammenarbeit.

·      Einige Klienten hatten schon fünf Jahre auf ihr Insolvenzverfahren gewartet, wenige sogar zehn – zwölf Jahre.

·      Die Klagen des ALV gegen das Ausschreibungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht ermöglichten ein Jahr lang Zuweisungen nur für jeweils zwei Monate mit der Unsicherheit der Fortführung. Das OVerwG hat inzwischen entschieden, dass das Verfahren rechtmäßig war.

Mit viel Geduld wurden verzweifelte Alt-Klienten des ALV aufgefangen und verschiedene Gläubiger wieder zur Mitarbeit gewonnen, eine Beraterin des ALV wurde optimal integriert.

-          Angebote der Schuldnerberatung an Schulen und andere potentielle Multiplikatorinnen zur Schulung zur präventiven Verbesserung der Finanzkompetenz werden sehr wenig genutzt.

 


 
 

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