Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes 10-47 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze derGrundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1234/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
2088/VI Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Begründung des Bebauungsplanes 10-47 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 10-47 für das Gelände zwischen Cecilienstraße, der westlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 2/12, der südlichen Grenze der Grundstücke Garzauer Straße 14/28, Garzauer Straße, Buckower Ring, Wuhlestraße und Blumberger Damm im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 1234/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR ÖkStadt
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

·         Vorhaben des Stadtumbaus,

·         Verkaufseinrichtung,

·         Sicherung Kunst im öffentlichen Raum,

·         Fertigstellung Platz des Dialogs…

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08.02.2011 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit zwölf Ja-Stimmen, die Vorlage zur beschließen.

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

1.      Dem Bebauungsplan 10-47 vom 10. September 2010 mit seiner Begründung vom November 2010 gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB wird zugestimmt.
 

2.      Der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 10-47 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG wird zugestimmt.


 
 

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