Auszug - Einführung in die Bezirksrechnung 2009, Abt. Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung; Beschwerdemanagement Winterdienst  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung und Eingaben und Beschwerden Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 03.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Einzelplan 33

Einzelplan 33

Kapitel 3360:

Kein Besprechungsbedarf

Einzelplan 35,

Kapitel 3510, Bürgerdienste:

Kein Besprechungsbedarf

Kapitel 3511, Bürgeramt:

Kein Besprechungsbedarf

Kapitel 3512, Standesamt:

Ansatz: nicht nur Heiraten, sondern auch Sterbefälle

Kapitel 3513, Wahlamt:

Frage nach Personalkosten:
werden hier nicht abgebildet, sondern nur Geschäftsbedarf,
Personal – planmäßige Angestellte

Kapitel 3514, Einbürgerungen:

Kein Besprechungsbedarf

Kapitel 3520, Ordnungsamt:

Diskrepanzen – z. B. Sondernutzungen von öffentlichen Straßen, hier gab es rechtliche Veränderungen.

Höhere Einnahmen durch Gebührenerhöhungen.

Ausgaben für Dienstbekleidung: hier wird streng nach Katalog gearbeitet
(Nutzungsdauer, Aufgabenbezogenheit usw.).
Jeder Mitarbeiter muss neu eingekleidet werden.

Es gibt sechs Radfahrer/innen beim Ordnungsamt.

Einzelplan 42 Bauen

Kapitel 4212, Tiefbau:

Veröffentlichung von Ausschreibungen im Amtsblatt

Einzelplan 43 Wirtschaft

Kapitel 4310, Wirtschaft und Gewerbe:

Geldstrafen und –bußen, Herkunft: neue Rechtsvorschriften

Kapitel 4320, Wirtschaftsförderung:

Einnahmen aus Sponsoring: 30 Jahre Jubiläum des Bezirkes, aufgeteilt zwischen dem  Bereich Wirtschaft und dem Bereich Bezirksbürgermeisterin.

Einzelplan 44 Wohnen

Kapitel 4410, Wohnungswesen:

Kein Besprechungsbedarf

Beschwerdemanagement Winterdienst (Bericht Herr Gräff):

1949 Anzeigen und Beschwerden von November bis zum heutigen Tag.

107 Verfahren eingeleitet

11 Bußgeldbescheide

1.445 Euro eingenommen.

Gefahrensituationen: Mitarbeiter haben diese einzuschätzen und bei Bedarf weitergehende Einrichtungen (Feuerwehr usw.) anzufordern. Kleine Gefahrenstellten sind selbst zu beseitigen (bisher 50).

Ersatzvornahmen, z. B. gegenüber dem Eigentümer durch Einschaltung der BSR, kann nur das Ordnungsamt zur Bezahlung anordnen. Im Bezirk keine großen Belastungen des Haushaltes durch Ersatzvornahmen vorgekommen.

Große Probleme in der Großsiedlung, hier kamen Wohnungsunternehmen und
–genossenschaften ihrer Räumpflicht nicht nach.

Wegen Versäumnissen aus dem letzten Winter war ein Gerichtsverfahren gegen den Bezirk anhängig.


 
 

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