Auszug - Bebauungsplan Rosenhag
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Rosenhag (Bebauungsplan XXIII-6) Eintracht Mahlsdorf möchte keine Beeinträchtigung für den Sportplatz und stimmt unter diesen Bedingungen dem Bebauungsplan zu.
Diskussionsschwerpunkt: Können Personen gegen Lärm usw. klagen, obwohl dieser schon beim Zuzug (Rand/Nähe einer Sportanlage) bekannt gewesen ist?
BzStR Herr Komoß weist mehrfach darauf hin, dass die Sportanlage bzw. der Spielbetrieb durch einen solchen Bebauungsplan gefährdet sein könnte.
Nach längeren Diskussionen zum Thema informierte das BA den Ausschuss auch über die momentanen ausstehenden Arbeiten der Anlage am Rosenhag
es gibt auf dem Rosenhag eine Vielzahl von Problemen:
1. Bewässerung (Übergangsregelungen Schlauchvariante) 2. Kegelbahn soll wieder aufgebaut werden (BA übernimmt keine Finnanzierung dafür) 3. Steinhaus – Ausbau (Umkleide) 4. Entwässerung 5. Tennisplatz (Belag muss erneuert werden) 6. Lärmschutzwall (ist teilweise eingestürzt und teuer)
2011: ca. 250.000 € für den Rosenhag aus dem Sportetat
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