Auszug - Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Begründung des bebauungsplanes 10-50 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-50 für das Grundstück Myslowitzer Straße 45 VIVANTES Klinikum Hellersdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 0916/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1583/VI Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, Begründung des Bebauungsplanes 10-50 und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-50 für das Grundstück Myslowitzer Straße 45 VIVANTES Klinikum Hellersdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 0916/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR WirtTiefBürgOrdAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzStR WirtTiefBürgOrd
   Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08

Ohne Diskussion.

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 08.12.2009 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Beratungsfolge der BVV.

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt, der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 10-50 vom 04. Juni 2009 sowie der Begründung vom September 2009 für das Grundstück Myslowitzer Straße 45 „VIVANTES Klinikum Hellersdorf“ im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf, zuzustimmen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) ist der Entwurf des Bebauungsplanes und der Rechtsverordnung zu seiner Festsetzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.


 
 

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