Auszug - Sicherung der Sportanlage Am Rosenhag - Bezug: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0869/III)  

 
 
Gemeinsame öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt mit dem Ausschuss für Sport
TOP: Ö 2.2
Gremien: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt, Ausschuss für Sport Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 27.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:50 Anlass: Außerordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1494/VI-1 Sicherung der Sportanlage Am Rosenhag - Bezug: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0869/III)
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1494/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für SportAusschuss für Sport
Verfasser:Lemm, Gordon 
Drucksache-Art:AusschussantragMitteilung
   Beteiligt:Ausschuss für Sport
 
Wortprotokoll

Erläuterung des Gegenstands des B-Planverfahrens durch Stapl

Erläuterung des Gegenstands des B-Planverfahrens durch Stapl. Teil des bereits seit 1992 in Bearbeitung befindlichen Planverfahrens für die Taut-Siedlung Mahlsdorf-Nord, das aufgeteilt wurde. Ziel ist Sicherung des Gartenstadtcharakters einschl. der Regelung der Bebauung der 2. Reihe, z. T. noch Bestandschutz, Neu- und Ersatzbauten müssen sich an die vorgegebenen Baufenster halten. An der Hönower Straße dichtere Bebauung möglich.

Jedoch weiterhin in Anlehnung an Tautschen Stil. Der Sportplatz ist ein öffentlicher Belang, der im weiteren Verfahren weiterhin Berücksichtigung findet. Auf Nachfrage seitens Vertreter des Sportausschusses wird durch BzStR Lüdtke ausdrücklich hervorgehoben, dass Ziel des B-Planes auch Sicherung des Standortes der öffentlichen Sportanlage Am Rosenhag ist, dementsprechende Regelungen zum Lärmschutz sind weiterhin zu bedenken. Aus dem B-Plan kann jedoch nicht automatisch ein Anspruch für Veranstaltungen überregionalen Charakters abgeleitet werden (keine planungsrechtliche Sicherung eines „Stadions“, da Charakter der Anlage seit der Entstehung immer eine Sportfläche innerhalb des Wohngebietes war)

Bezirksamt sagt zu, Belang des Sportplatzes
Fragen bezüglich der Versickerung bzw. Ableitung des Oberflächenwassers (Schichtenwasserproblematik) und zur Verkehrsproblematik wurden aufgeworfen, konnten jedoch bzw. können im Verfahren nicht geklärt werden.

Es fand keine Abstimmung statt.
Sowohl der AS ÖkStadt wie der AS Sport nehmen die Drucksachen auf die Tagesordnung ihrer nächsten Sitzungen.

(Bitte an BVV-Büro: TO entsprechend ändern!)


 
 

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