Auszug - Drs. Nr. 1494/III - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Durchführung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Bebauungsplanverfahren XXIII-6h für das Gelände zwischen Wildrosengehölz, Florastraße, Am Rosenhag und der Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 0869/III)
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Sorge
des BzStRin BildKultSport, Herr Komoß, wenn der Bebauungsplan kommt, keine
Zugangsmöglichkeit mehr für den Verein auf das Gelände zu gelangen. ·
Hauptziel
des Bebauungsplanes sollte es doch sein, neue Bebauungen in unmittelbarer Nähe
der Sportstätte zu verhindern. ·
Stellungnahme
von Herrn Horst Schubert wird dem Protokoll beigefügt. ·
Der
zuständige BzStR ÖkStadt, Herr Lüdtke, soll zur nächsten Sitzung eingeladen
werden. Abstimmung
des Ausschusses zu einem Ausschussantrag zum Bebauungsplan XXIII-6h Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme. Ausschussantrag: Der
Bebauungsplan XXIII-6h ist abzulehnen, da er dem Hauptziel der Sicherung der
Sportanlage vom Rosenhag nicht Rechnung trägt. Über den
Bebauungsplan sollte der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung noch einmal
mit den betroffenen Vereinen, dem Bezirkssportbund, dem BA-Bereich Sport und
dem Sportausschuss beraten. Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen |
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