Auszug - Schausteller von Gebührenlast befreien
Die
BVV hat beschlossen: Das
Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, 1.
dass
die Ausnahmeregelung zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für das
Aufstellen von Stelltafeln auch auf die Betreiber von Volksfesten ausgeweitet
wird und nicht nur für Wahlen und Zirkusse gilt und hierfür die Gebühren um 50
v. H. abgesenkt werden, 2.
dass
Maßnahmen ergriffen werden, die eine Senkung der Gebührenlast für die
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes für Schausteller generell beinhalten
und 3.
dass
für das volksfestbezogene Einfahren durch Schausteller in die Umweltzone
Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, die keinen Bezug einer
gebührenpflichtigen Plakette zur Folge haben.
Realisierung: siehe 31.
Sitzung der BVV / VI. vom 28.05.2009 |
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