Auszug - Stellungnahme des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf zur Umsteuerung der Entwicklungsmaßnahme Biesdorf-Süd (BA-Vorlage Nr. 732/II)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 03.12.2003 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1011/V Stellungnahme des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf zur Umsteuerung der Entwicklungsmaßnahme Biesdorf-Süd (BA-Vorlage Nr. 732/II)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Haushalt und Grundstücke
Verfasser:Klaus Mätz, Norbert LüdtkeMätz, Klaus
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
 
Wortprotokoll

Information durch das Bezirksamt

Information durch das Bezirksamt

Vorstellung durch SenStadt:

Situation der Entwicklung

Ergänzungen der Rechtsverordnungen der Entlassung.

Vorhaben nach Stadtgarten, Biesdorfer See, Köpenicker Straße

Nord Stadtteilgraben Durchwegung Wuhlegrünzug

 

Fragen/Einwendung bzgl Biotopsituation:

Brachfläche ggf über ÖkStadt an SenStadt weiterleiten

Problem. weitere Entwicklung der Flächen und Finanzierung/Refinanzierung

Geordneter Abschied von den Entwicklungsgebieten – Maßnahmen aus BA-Vorlage (Drs. 1011)

 

10-Punkte-Liste als Ausschussantrag in die BVV Einbringen.

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin für die Umsetzung folgender Maßnahmen im Rahmen der Umsteuerung der Entwicklungsmaßnahme “Biesdorf-Süd” einzusetzen.

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Umsteuerung wurden von den betroffenen Bürgern, den Trägern öffentlicher Belange sowie dem Bezirk verschiedenste Forderungen aufgestellt, welche Maßnahmen unbedingt vor dem Ausstieg aus der Entwicklungsmaßnahme umgesetzt werden sollten. Diese “10-Punkte-Liste” fasst die wichtigsten Einzelvorhaben zusammen und beschreibt damit die Mindestanforderung, die durch den Senat noch erfüllt werden sollte.

 

1.       Ausbau des südlichen Grabensprungs
Der südliche Grabensprung ist auszubauen, um die Erschließung und Vermarktung des Gut Champignon zu ermöglichen. Zudem müssen die vorhandenen Straßenschäden dringend behoben werden.

2.       Bau eines öffentlichen Spielplatzes im Bereich Stadtteilpark/Wuhlegrünzug
Im Stadtteilpark bzw. im Wuhlegrünzug ist zumindest ein öffentlicher Spielplatz zu bauen. Dieser Spielplatz sollte insbesondere ein Angebot für größere Kinder und Jugendliche schaffen.

3.       Künftige Verkaufserlöse müssen in Biesdorf-Süd bleiben
Damit sichergestellt ist, dass durch den Bezirk die erforderliche soziale Infrastruktur gebaut werden kann, muss sichergestellt werden, dass künftig in Biesdorf erzielte Verkaufserlöse dem Bezirk zur Verfügung gestellt werden.

4.       Ausbau der Grünflächen in einem ausreichenden Standard
Bei dem Bau der öffentlichen Grünflächen in Biesdorf-Süd ist darauf zu achten, dass der Ausbau in einem ausreichenden Mindeststandard erfolgt. Zudem ist sicherzustellen, dass alle Planungsrechtlichen Ausgleichsverpflichtungen erfüllt werden sowie der Wuhlewanderweg bis B1/5 errichtet wird.

5.       Ankauf der noch erforderlichen Grundstücke zur Schließung der Grünen Aue sowie als Voraussetzung für die Anlage des Wuhleparks bis zur B1
Um die im Bebauungsplan vorgesehene Erschließung der Grünen Aue abzusichern, sind im Bereich der Straße “Zu den Faltern” die noch erforderlichen Flächen anzukaufen.

6.       Bau der Planstraße 6 im Teilgebiet Gut Champignon
Die Planstraße 6 ist zu bauen, um eine zielgerichtete Vermarktung des Gutes Champignon zu ermöglichen.

7.       Bau der Planstraßen A, B, P in Habichtshorst-West
Die Planstraßen A,B, P sind zu bauen, um eine zielgerichtete Vermarktung dieses Teilgebietes zu ermöglichen.

8.       Abriss des Gewerbekomplexes in der nördlichen Paradiessiedlung
Um eine Vermarktungsfähigkeit für die Flächen in der nördlichen Paradiessiedlung zu schaffen, ist insbesondere der vorhandene Gewerbekomplex abzureißen.

9.       Verhinderung des Durchgangsverkehrs durch die Paradiessiedlung
Um den insbesondere von den Anwohnern des Frankenholzer Weges beanstandeten Durchgangsverkehr zu verhindern, ist ein Wendehammer in der nördlichen Washeimer Straße zu bauen und die Zufahrt KKP zu realisieren.

10.   Sicherung der noch nicht bebauten Flächen
Damit eine Beeinträchtigung der angrenzenden, bewohnten Gebiete vermieden werden kann, sind diejenigen Flächen, die noch nicht bebaut werden konnten, entsprechend zu sichern.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen

 


 
 

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