Auszug - Arbeitsmarktprogramm 2008 - JobCenter Berlin-Marzahn-Hellersdorf (BA-Vorlage Nr. 518/III)
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Die
BzBmin Frau Pohle informierte über die Entwicklung der Installation und
Besetzung von Maßnahmen mit Beschäftigungszuschuss. Die geschaffenen
Vorschaltmaßnahmen konnten nach der rechtlichen Ausführung nicht in diese
Maßnahmeart überführt werden, da die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen
dies nicht erlaubten, die Maßnahmen wurde daher als ABM weitergeführt. Seit
April d. J. sind die Beschäftigungszuschüsse auch für den 1. Arbeitsmarkt
rechtlich vorgesehen, die Zulassungsvoraussetzungen („mehrfache
Vermittlungshemmnisse“) und „nach mehrfachen Hilfen in absehbarer
Zeit nicht in den 1. Arbeitsmarkt integrierbar“ sowie das aufwendige
Verfahren erschweren die Umsetzung. Die
Beschäftigungsträger sind zur Ko-Finanzierung nicht in der Lage, besonders wenn
der Lohn mind. 1300,00 € betragen soll. Die bis
zum Jahresende zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktmittel werden eingesetzt,
gegebenenfalls in einer anderen als der geplanten Struktur. Die
Darstellungen in der Presse sind falsch. Frau
Gerhardt informierte: ·
80
% der Arbeitsmarktmittel sind gebunden, die verbleibenden 20 % sind auch
vorgesehen, um laufende Maßnahmen über den Jahreswechsel hinaus zu finanzieren,
bis neue Mittel zur Verfügung stehen. ·
Die
Planung erfolgt zwei Monate früher als im Vorjahr, die Anträge sind bis zum
15.08.2008 einzureichen, an der informierenden Trägerversammlung nahmen ca. 100
Träger teil. ·
Im
Dezember erfolgt die Mitteilung über die für 2009 vorgesehenen Maßnahmen. Es
wird folgender Beschluss gefasst: Der
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, JobCenter und Beschäftigungsförderung hat in
seiner Sitzung am 16. 07. 2008 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig,
mit elf Ja-Stimmen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. |
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Anne Nentwich, BVV L
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