Auszug - Protokollkontrolle
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Anmerkung
des Büros der BVV: Das
Büro hat sich um Klärung bemüht. Trotz Rücksprache mit mehreren
Ausschussmitgliedern konnte nicht festgestellt werden, wer das Protokoll nicht
erhielt. Allen Befragten lag es vor. Laut
Festlegung des Ältestenrates darf der Protokollentwurf erst nach Bestätigung
des Ausschusses veröffentlicht werden und ist auch erst danach im Internet
sichtbar. Kühne,
BVV 1 |
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