Auszug - Wuhlewiesen, PLan XXI-L-2, Flur 195
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In der Diskussion wurde darauf
verwiesen, dass es sich um Privatgelände handelt. Hr. Schütze (BA) verwies
darauf, dass für Teile der Anlage der Denkmalschutz und der FNP gelten, es aber
keinen B-Plan gibt und deshalb § 32 Anwendung findet. Es
wird folgender Beschluss gefasst: Der Ausschuss
für Umwelt und Natur hat in seiner
Sitzung am 29.01.2008 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV
mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in
folgender geänderter Fassung zu beschließen. Die BVV
möge beschließen: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Vivantes-Klinikum dafür
einzusetzen, dass die Wuhlewiesen auch bei möglichen Verkäufen als unbebaute
Grünfläche erhalten bleiben. |
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