Auszug - Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanverfahrens 10-2 ”Blumberger Park” für eine Teilfläche des Geländes zwischen der Warener Straße, dem Unfallkrankenhaus Berlin und dem Wilhelm-Griesinger-Park, der Biesdorfer Promenade und des Blumberger Damms, einschließlich eines Abschnitts der Warener Straße, und der Gründurchwegung Biesdorfer Promenade im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 250/III)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Aussschusses für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 09.10.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:05 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0539/VI Auswertung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanverfahrens 10-2 ”Blumberger Park” für eine Teilfläche des Geländes zwischen der Warener Straße, dem Unfallkrankenhaus Berlin und dem Wilhelm-Griesinger-Park, der Biesdorfer Promenade und des Blumberger Damms, einschließlich eines Abschnitts der Warener Straße, und der Gründurchwegung Biesdorfer Promenade im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf (BA-Vorlage Nr. 250/III)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Böhringer, Andrea 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeMitteilung
   Beteiligt:Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
   BzStR ÖkStadt
 
Wortprotokoll
Beschluss

  • Erläuterung zum Verfahrensstand durch StapL,
  • Umstellung auf beschleunigtes Verfahren,
  • Fragestellung zum Lärmschutz, zur Ableitung Regenwasser u. a.
Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt hat in seiner Sitzung am 09.10.2007 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit acht Ja-Stimmen und drei Nein-Stimmen, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.

Die Kenntnisnahme ist damit vollzogen.


 
 

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