Auszug - Angleichung der Abwassertarife in den Siedlungsgebieten
Der
Bericht wurde vorgelegt. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 21.08.2007 Bericht
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 1. Gegenstand des Berichtes: Abschlussbericht
zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.0121/VI aus der 8. BVV
vom 26.04.2007 Angleichung der Abwassertarife in den Siedlungsgebieten 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Der o.g. BVV-Beschluss wurde an die
Berliner Wasserbetriebe (BWB) übergeben. In der Anlage erhalten Sie die
Stellungnahme der BWB mit der Bitte um Kenntnisnahme. Dagmar Pohle Christian Gräff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf - Tiefbauamt - Unser Zeichen Bearbeiter/-in Durchwahl/Fax Ihre
Zeichen/Ihre Nachricht vom -bitte stets angeben- Herr Himmel 8644 -
5820 Tief
16 NA-V/Hm bernd.himmel@bwb.de - 5419 13.06.2007 03.07.2007 Beschlussempfehlung der BVV
Marzahn-Hellersdorf zur Drucksache-Nr.: 0121/VI – Angleichung der
Abwassertarife in den Siedlungsgebieten Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem uns
übergebenen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 27.03.2007 zur
Drucksache-Nr.: 0121/VI, Angleichung der Abwassertarife in Siedlungsgebieten,
nehmen wir wie folgt Stellung: Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber dem Senat von Berlin und im Rat der
Bürgermeister dafür einzusetzen, dass eine Angleichung der Abwassertarife für
erschlossene und nicht erschlossene Gebiete unter der Berücksichtigung der
Gleichbehandlung und Transparenz in den Siedlungsgebieten Kaulsdorf, Biesdorf
und Mahlsdorf erfolgt. Antwort: Das von den
Berliner Wasserbetrieben bei der Tarifkalkulation zugrunde zu legende
Leistungsspektrum bei der Entsorgung des Abwassers aus abflusslosen
Abwassersammelgruben sowie des nicht separierten Klärschlamms aus
Kleinkläranlagen ist nur zum Teil deckungsgleich mit den Leistungen, die die
Berliner Wasserbetriebe im Rahmen der leitungsgebundenen Abwasserbeseitigung
erbringen. Die
Betrachtung wird vielmehr maßgeblich davon beeinflusst, dass der Transport des
Abwassers vom jeweiligen Grundstück zu den Einleitstellen an unseren
Kläranlagen nicht von den Berliner Wasserbetrieben organisiert und durchgeführt
wird, sondern in privater Hand verbleibt. Dies geschieht in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Regelungen in § 29e des Berliner
Wassergesetzes und führt im Übrigen auch nicht zu einer unbilligen Belastung
Grundstückseigentümer bzw. berechtigten -nutzer. Eine
unzulässige Ungleichbehandlung bei den Kosten für die Abwasserentsorgung liegt
nicht vor, zumal gerade technische Unterschiede beim Transport über
leitungsgebundene Anlagen in diesem Zusammenhang keine determinierende Größe
sind. Mit den
unterschiedlichen Tarifen ist auch eine unzulässige Quersubventionierung
ausgeschlossen. Weiterhin ist damit gesichert, dass das Entgelt für die
zentrale Abwasserentsorgung hierdurch nicht erhöht wird. Darüber hinaus muss
nicht befürchtet werden, dass durch ein einheitliches Entgelt die Motivation
der Grundstückseigentümer zum Anschluss an die zentrale Abwasserentsorgung
drastisch sinkt. Mit
freundlichen Grüßen Berliner
Wasserbetriebe Netz und
Anlagenbau i. A.Himmel |
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