Auszug - Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades  

 
 
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 3.4
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0308/VI Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Dringlicher AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll

Der Bericht wurde vorgelegt

Der Bericht wurde vorgelegt.

 

(Bereits verteilt an Fraktionen.)

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        17.07.07

 

 

Bericht

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am      

 

1. Gegenstand des Berichtes:      Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, Ds-Nr.308/VI aus der 8. BVV vom 26.04.2007

                       

                        Finanzielle Mittel für die Sanierung des Wernerbades

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:      

 

Dem Bezirksamt wurde empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senates dafür einzusetzen, dass aus den 50 Mio. Euro zur Sanierung der Berliner Bäder der entsprechende Anteil für die Sanierung des Wernerbades dem Bezirk zur Verfügung gestellt wird.

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung nachgekommen und hat sich an die Berliner Bäderbetriebe und an das Abgeordnetenhaus gewandt.

 

Beabsichtigt ist, innerhalb der laufenden Legislaturperiode einen Teilbetrag aus dem Erlös des Verkaufs der GSG von 50 Mio. € für die Sanierung der Bäder bereitzustellen. Basis ist ein diesbezüglicher Senatsbeschluss, der gegenwärtig dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorliegt, dessen Entscheidung jedoch noch aussteht.

 

Entsprechend des Senatsbeschlusses hat jedoch der Erhalt der 37 Hallenbäder Vorrang, da diese ganzjährig nutzbar sind, das gesetzlich vorgeschriebene Schulschwimmen, über 50 % öffentliche (entgeltpflichtige) Daseinsvorsorge und im Wesentlichen den Schwimmsport zu sichern haben. Gleichrangig werden die Sommerbäder in Kombibädern behandelt, die Hallen- und Sommerbäder an einem Standort in wirtschaftlicher Weise verbinden.

Weiterhin gilt es auch Sommerbäder, insbesondere in sozialen Brennpunkten, die eine wichtige sozial- und versorgungspolitsche Funktion wahrnehmen, zu erhalten.

 

Für Freibäder gilt dagegen weiterhin der Grundsatz der Verpachtung an Dritte, da diese Bäder im Kern nicht als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge zu betrachten sind.

 

Um die Finanzierung zur Sanierung der Hallenbäder nicht zu gefährden, werden Freibäder erst an letzter Priorität stehen, bzw. bereits geschlossene Bäder sind im Sanierungsprogramm erst gar nicht erfasst worden.

 

Für das Wernerbad werden dementsprechend keine finanziellen Mittel bereitgestellt.

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin


 
 

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