Auszug - Prüfung Kapitel Bereich Jugend und Familie, Einzelplan 4000 bis 4045 und 4095
Jugendamt – ab Kapitel 4010: Umgang mit Mitteln aus der „Stiftung Kreuzberg“ Ausgaben für Aus- und Fortbildung, dafür sind keine
Mittel vorhanden. Ehrenamtlich Tätige im Jugendamt, Aufwendungen für
Versicherungsleistungen und Sitzungsgelder für den Jugendhilfeausschuss. Unterschreitungen der Ausgaben für Gehälter von
Beamten und Angestellten, dies hat krankheitsbedingte Ursachen. Rückzahlung von Zuwendungen: Rückforderungen von
Ausgaben, die nicht dem Zuwendungszweck entsprechen. Ausgaben für Erhaltung von Fahrzeugen: Kfz-Steuer für
das Beteiligungsmobil. Mieten für Grundstücke, Gebäude und Räume:
Sandmännchenstudio („Joy In“), Pachtzins für die „Blockhütte“ Kindertageseinrichtungen – ab Kapitel 4020: Barmittel für den Modellversuch, keine Ausgaben wegen
Haushaltssperre Kostenbeteiligungen gehen nach Übertragung einer
Einrichtung an den neuen Freien Träger über und sind nicht mehr in HH des
Jugendamtes enthalten. Unterschied Beköstigung und Beköstigung im
Fremdbezirk: Eigenbeköstigung in der Einrichtung ist am gesündesten und
effektivsten. Reinigungsleistungen: Im Jahr 2004 von eigenen
Reinigungskräften getrennt, um wirtschaftlicher zu werden. Seitdem werden
Leistungen eingekauft. Psychosoziale Dienste – ab Kapitel 4030: Erziehungs- und Familienberatungsstelle: jetzt
regulärer Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Liga der freien
Wohlfahrtsverbände Familienunterstützende Hilfen – ab Kapitel 4040: Leistungen nach § 19: Leistungen für Hilfen zur
Erziehung für Mütter und Väter (minderjährige Mütter, Mütter zwischen 19 und 21
usw.), die Fälle werden immer komplizierter. Reduzierung bei den Ausgaben durch
Inanspruchnahme anderer Leistungen. Bedarf wird genau geprüft, wenn er
vorhanden ist, besteht ein ausdrücklicher, budgetunabhängiger
Rechtsanspruch. Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte – ab
Kapitel 4042: Bezirke erbrachten Vorschussleistungen, fallen jetzt
durch computergestütztes Verfahren weg. Reduzierung in diesem Bereich ist
haushaltstechnischer Natur. Rückwirkende Erstattungsansprüche bei unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen: Amt meldet Kosten an, die werden dann erstattet. Nichtzahlung von Beteiligungsleistungen durch Eltern –
kann bis zu 30 Jahre immer wieder eingefordert werden, oft sehr lange
Bearbeitungszeiten der Vollstreckungsbehörden. Auch bei Wegzug bleibt der Titel
im Bezirk. Zwangsgelder, Verwarnungen: bei Verweigerung von
Auskünften beispielsweise von Unterhaltsverpflichteten. Viele Bürger reagieren
oft erst, wenn eine Kontopfändung vorgenommen wird. Tagesgruppen: Es gibt im Bezirk dafür ein sehr
dezidiertes Konzept. Kombination mit anderen Hilfeleistungen, deshalb in diesem
Titel eine Absenkung. Die Anzahl psychisch auffälliger Kinder in Marzahn-Hellersdorf
steigt. In diesem Kapitel wurden mehrere Millionen Euro im
Gegensatz zu den Vorjahren eingespart. Leistungen außerhalb des SGB VIII – Kaptel 4043: Juristische Maßnahmen müssen aus dem Bezirkshaushalt
getätigt werden. Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen – Kapitel
4044: Kein Besprechungsbedarf Sozialhilfe in Einrichtungen – Kaptiel 4045: Kein Besprechungsbedarf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz –
Kaptiel 4095: Der Bezirk Pankow erfüllt diese Aufgaben für das ganze
Land Berlin, deshalb gibt es für Marzahn-Hellersdorf hier keine Ausgaben. |
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