Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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Es berichtet Bezirksbürgermeisterin,
Fr. Dagmar Pohle: Beschlussfassung
BA vom 27.02.: Eckwerte HH 2007. Am 07. März will das BA darüber befinden, der
Hauptausschuss soll sich am 08. März damit beschäftigen. Zeitplan zur
Beschlussfassung soll eingehalten werden. Das BA hat
eine Klausurtagung zu inhaltlichen Fragen seiner Arbeit durchgeführt.
Zeitleiste zur Vorbereitung Doppelhaushalt 2008/2009 wurde abgesprochen. Es
wird alles daran gesetzt werden, diese Zeitleiste einzuhalten. BVV soll Ende
August beschließen können. Im Juni und
Juli muss die Diskussion in den Fachausschüssen zum Doppelhaushalt stattfinden. Diskussion
um die Ombudsstelle: Arbeitspapier
der Fraktion „Die Linke.PDS“ liegt vor. Der Vorsitzende verliest den Inhalt des
Papiers. Der Ausschuss
kann keine Widerspruchsverfahren u. ä. annehmen, sondern lediglich als
Schlichter tätig werden. Eingaben an an
den Ausschuss sollen sofort an die Bezirksbürgermeisterin weiter geleitet werden,
damit das Bezirksamt sofort eine Prüfung einleiten kann. Stellungnahme
Hr. Döhring, Rechtsamtsleiter des Bezirksamtes: Es gibt keine
rechtliche Grundlage dafür, dass der Ausschuss als Ombudsstelle für das
Jobcenter tätig werden darf. Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, die eine
Ombudsstelle für das Jobcenter überhaupt zulässt. Dazu müssen erst einmal die
gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Sozialdatengeheimnis als ein
hohes Gut ist zu achten. Der Begriff Ombudsstelle kann bei den Bürgern
unerfüllbare Begehrlichkeiten wecken. Soll Bürger vor Verletzung der
Grundrechte und gegen behördliche Willkür schützen. Hr. Döhring
schickt seine Ausführungen dem Ausschuss noch einmal schriftlich zu. Stellungnahme
Bezirksbürgermeisterin Fr. Dagmar Pohle: Wenn sich
Bürger vom Jobcenter ungerecht behandelt fühlen, können sie sich an den
Ausschuss wenden. (Lange Wartezeiten, fehlende Sitzplätze, unhöfliche
Behandlung u. a.) Der Ausschuss als niedrigschwelliges Angebot für Bürgerinnen
und Bürger offeriert werden. Gleichzeitig gibt es ein Beschwerdemanagement beim
Jobcenter. Der
Wirtschaftsausschuss ebenfalls mit dem Jobcenter. Ausschuss kann Beschwerden
zum Jobcenter lediglich zur Kenntnis nehmen aber nicht als Ombudsstelle tätig
werden. Der Ausschuss
behandelt auch sonst Eingaben und Beschwerden, die andere Fachgebiete
betreffen. Vertrauen in den AS Eingaben und Beschwerden muss erhalten bleiben.
Doch der Begriff Ombudsstelle ist verwirrend. Bezeichnung
des Ausschuss wird noch einmal zurück gestellt und soll in den Fraktionen noch
einmal behandelt werden. Damit wird auch die Pressemitteilung zurück gestellt.
Auf jeden Fall muss ein neuer Beschluss der BVV betreffs der Bezeichnung des
Ausschusses herbeigeführt werden. |
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