Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden und Ombudsstelle
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden und Ombudsstelle Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 01.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 1001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Es berichtet Bezirksbürgermeisterin, Fr

Es berichtet Bezirksbürgermeisterin, Fr. Dagmar Pohle:

Beschlussfassung BA vom 27.02.: Eckwerte HH 2007. Am 07. März will das BA darüber befinden, der Hauptausschuss soll sich am 08. März damit beschäftigen. Zeitplan zur Beschlussfassung soll eingehalten werden.

Das BA hat eine Klausurtagung zu inhaltlichen Fragen seiner Arbeit durchgeführt. Zeitleiste zur Vorbereitung Doppelhaushalt 2008/2009 wurde abgesprochen. Es wird alles daran gesetzt werden, diese Zeitleiste einzuhalten. BVV soll Ende August beschließen können.

Im Juni und Juli muss die Diskussion in den Fachausschüssen zum Doppelhaushalt stattfinden.

 

Diskussion um die Ombudsstelle:

Arbeitspapier der Fraktion „Die Linke.PDS“ liegt vor. Der Vorsitzende verliest den Inhalt des Papiers.

Der Ausschuss kann keine Widerspruchsverfahren u. ä. annehmen, sondern lediglich als Schlichter tätig werden.

Eingaben an an den Ausschuss sollen sofort an die Bezirksbürgermeisterin weiter geleitet werden, damit das Bezirksamt sofort eine Prüfung einleiten kann.

 

Stellungnahme Hr. Döhring, Rechtsamtsleiter des Bezirksamtes:

Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass der Ausschuss als Ombudsstelle für das Jobcenter tätig werden darf. Es gibt keine gesetzliche Regelung dafür, die eine Ombudsstelle für das Jobcenter überhaupt zulässt. Dazu müssen erst einmal die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Sozialdatengeheimnis als ein hohes Gut ist zu achten. Der Begriff Ombudsstelle kann bei den Bürgern unerfüllbare Begehrlichkeiten wecken. Soll Bürger vor Verletzung der Grundrechte und gegen behördliche Willkür schützen.

Hr. Döhring schickt seine Ausführungen dem Ausschuss noch einmal schriftlich zu.

 

Stellungnahme Bezirksbürgermeisterin Fr. Dagmar Pohle:

Wenn sich Bürger vom Jobcenter ungerecht behandelt fühlen, können sie sich an den Ausschuss wenden. (Lange Wartezeiten, fehlende Sitzplätze, unhöfliche Behandlung u. a.) Der Ausschuss als niedrigschwelliges Angebot für Bürgerinnen und Bürger offeriert werden. Gleichzeitig gibt es ein Beschwerdemanagement beim Jobcenter.

 

Der Wirtschaftsausschuss ebenfalls mit dem Jobcenter. Ausschuss kann Beschwerden zum Jobcenter lediglich zur Kenntnis nehmen aber nicht als Ombudsstelle tätig werden.

Der Ausschuss behandelt auch sonst Eingaben und Beschwerden, die andere Fachgebiete betreffen. Vertrauen in den AS Eingaben und Beschwerden muss erhalten bleiben. Doch der Begriff Ombudsstelle ist verwirrend.

 

Bezeichnung des Ausschuss wird noch einmal zurück gestellt und soll in den Fraktionen noch einmal behandelt werden. Damit wird auch die Pressemitteilung zurück gestellt. Auf jeden Fall muss ein neuer Beschluss der BVV betreffs der Bezeichnung des Ausschusses herbeigeführt werden.

 


 
 

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