Auszug - Überprüfung der Mitglieder des Bezirksamtes bei Antritt nach der Wahl auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR  

 
 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 14.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
0019/VI Überprüfung der Mitglieder des Bezirksamtes bei Antritt nach der Wahl auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der ehemaligen DDR
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Dahler, Klaus-Jürgen 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Fraktion der FDP
   Fraktion der SPD
   Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
 
Beschluss

Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

  1. Die/der Bezirksbürgermeister/in wird ersucht, unverzüglich nach dem ersten Zusammentreten des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf nach der Wahl seiner Mitglieder die Überprüfung auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/Amt für nationale Sicherheit (AfnS) bei der Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß den Vorschriften des Stasiunterlagengesetzes (StUG) zu beantragen.

 

  1. Es wird dabei davon ausgegangen, dass der/die BezirksbürgermeisterIn generell ohne gesonderten Antrag von der Senatskanzlei überprüft wird.

 

  1. Die Überprüfung soll dazu dienen, die folgenden Fragen zu beantworten:
    - Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb des Bezirksamtes und mit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bezüglich gegeben?
    - Rechtfertigen die Mitglieder des Bezirksamtes in o.g. Angelegenheit das in sie mit der Wahl gesetzte  Vertrauen der Bezirksverordneten und der BürgerInnen des Bezirks?

 

  1. Die Bundesbeauftragte wird durch den/die BezriksbürgermeisterIn gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
     Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine
    a) offizielle
    b) inoffizielle
    Tätigkeit von Mitgliedern des Bezirksamtes vor?

  2. Der/die BezirksbürgermeisterIn berichtet in öffentlicher Sitzung (unter Beachtung der Vorgaben des Stasiunterlagengesetzes) über die Bewertung, die Empfehlungen und Konsequenzen, die aus den Erkenntnissen zu den Punkten 2., 3., und 4. für die Bezirksamtsmitglieder gezogen werden.

 

  1. Die BVV als wählendes und abwählendes Gremium kann dazu weitere Fragen und Empfehlungen zur weiteren Verfahrensweise aussprechen.

 

  1. Bei Nachwahl von Bezirksamtsmitgliedern wird die Überprüfung der/des nachrückenden Stadträtin/Stadtrats umgehend durch die/den  BezirksbürgermeisterIn eingeleitet.

 


  Beschluss: 14.12.2006 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 29.05.2007 realisiert Verantwortlich:
BzBmin/BzStRin GesSozPers  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 14.03.2007  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

siehe Sitzung der BVV vom 28.06.2007

 
 

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