Auszug - Kofinanzierung der ARP-Stellen
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, im
Haushaltsplan 2004/2005 im Gleichstellungsbereich für die Sicherstellung der
Kofinanzierung der APR-Stellen 47.400 Euro titelkonkret auszuweisen. Begründung: Die Kofinanzierung der ARP-Stellen
dient der Finanzierung der dazugehörenden Sachmittel. Der Senat übernimmt nur die Kosten für
das Personal. Ohne diese Kofinanzierung verweigert
des Senats seinerseits die Personalkosten. Die Verweigerung der Kofinanzierung
würde somit das Ende der ARP-Stellen bedeuten. Überwiesen in den
Ausschuss für Haushalt und Grundstücke. (Bereits verteilt an Mitglieder des
Ausschusses, Fraktionen und FDP.) Es wird
folgender Beschluss gefasst: Abstimmungsergebnis: dafür: 11 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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