Auszug - Sachstandsbericht B-Plan 10-26
Darstellung durch Leiter Stadtplanung: Problematik Grenzenzonen
Wasserschutzgebiet Veränderung Verordnung zum 11.10.1999. Statt Straße jetzt Grundstücksgrenze
maßgeblich Nach § 8 der Verordnung Verkehr
geregelt, unter bestimmten Voraussetzungen (technische Bedingungen bezüglich
Abwasser), maßgeblich für Zone IIIa Hinweis auch auf Flächennutzungsplan –
stellt Fläche als ”Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung – dar. Begründung B-Plan eben mit Baurecht
gemäss § 34 BauGB, daher Ordnung zu regeln (mit geringst möglicher Dichte) Konkretisierung im Umweltbericht. Fragestellung zu Konzepten zwischen
Bebauung und Landschafts/Naturschutz Vorschlag für Vororttermin – wird vom
Bezirksamt begrüßt im Zusammenhang mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Darstellung verschiedener fachlicher
Positionen im Ausschuss möglich Fragen mit welchen baurechtlichen
Möglichkeiten kann man an dieser Stelle etwas für Natur und Landschaft tun. Weiterhin Prüfung von Varianten
zugesagt, Kleingärten, Neuordnung Flächen, Durchwegung, rechtliche Situation. |
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