Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
Gremium: Ausschuss für Schule
Datum: Do, 09.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Begrüßung des Ausschusses      
Ö 2  
Wahl des Ausschussvorsitzenden      
Ö 3  
Protokollkontrolle der Sitzung vom 12.10.2023      
Ö 4  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 5  
Vorstellung des Schüler(innen)haushalts durch die Servicestelle Jugendbeteiligung e.V. - Bericht über das Jahr 2023 und Ausblick auf das Jahr 2024      
Ö 6  
Gemeinsamer Bericht des Bezirksamtes und der regionalen Schulaufsicht      
Ö 6.1  
Das Thema Schulentwicklungsplan wird durch Herrn Bley dargestellt      
Ö 7     Vertagte Drucksachen      
Ö 7.1  
Bedarfsermittlung von Schulplätzen für autistische Kinder - Kleinklassen Autismus in Marzahn-Hellersdorf ermöglichen  
Enthält Anlagen
1432/IX  
    VORLAGE
   

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den bereits ermittelten und zukünftig betroffenen Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund eines diagnostizierten Förderschwerpunktes Autismus nicht oder kaum in der Lage sind, Regelklassen mit gesetzlicher Klassenstärke zu besuchen Kleinklassen einzurichten. Die Schülerinnen und Schüler sind nach §63 Abs. 2 oder nach §41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) einzubeziehen.

 

Die Einrichtung solcher Kleinklassen soll dabei in adressatengerechter und enger Abstimmung u.a. mit der regionalen Schulaufsicht, dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Marzahn-Hellersdorf, den Schulleitungen, den Trägern der Schulsozialarbeit, dem Teilhabefachdienst Jugend, dem Regional-Sozialpädagogischen Dienst (RSD) und der Schnittstelle Schule und Jugend in der Verwaltung des Jugendamtes erfolgen. 

 

Das Bezirksamt wird mithin ersucht mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention von Schulzeitverkürzungen oder Schulausschluss autistischer Kinder aus den vorliegenden Bedarfen in Zusammenarbeit mit allen am Verfahren und im täglichen Arbeiten Betroffenen umzusetzen.

 

Ursprungsantrag:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht Zahlen zu autistischen Kindern in Marzahn-Hellersdorf zu erheben, die derzeit nicht oder verkürzt beschult werden. In die Bedarfserhebung sind alle Fälle von verkürzter oder gar keiner Beschulung einzubeziehen, die nach §63 Abs. 2 oder nach §41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) entschieden wurden. Es sind ausschließlich Kinder zu erfassen, die eine psychiatrische Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erhalten haben - unter Wahrung der Kombinationsgebote und -verbote bei Förderschwerpunkten.

Die Bedarfserhebung ist regelmäßig zu wiederholen und in Kooperation mit

dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Marzahn-Hellersdorf,
dem Teilhabefachdienst Jugend,
dem Regional-Sozialpädagogischen Dienst (RSD) und
der Schnittstelle Schule und Jugend in der Verwaltung des Jugendamtes

 

durchzuführen, um die Perspektiven und Erfahrungen in Zuständigkeit und Umsetzung der jeweiligen Fachgebiete der Ämter einzubeziehen.

Das Bezirksamt wird mithin ersucht mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention von Schulzeitverkürzungen oder Schulausschluss autistischer Kinder aus den Ergebnissen der Bedarfserhebung und Begründung entsprechender Maßnahmen von Seiten der Schulen abzuleiten. Die Ergebnisse der Bedarfserhebung sind nach den Kriterien 1) keine Beschulung, 2) verkürzte Beschulung und 3) Versagung von ergänzender Förderung und Betreuung/Hortunterbringung zu differenzieren und mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention sind den zuständigen Ausschüssen Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule und Sport vorzustellen.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse der Bedarfserhebung wird das Bezirksamt ersucht „Kleinklassen Autismus“ für die Beschulung von autistischen Kindern in Marzahn-Hellersdorf einzurichten, die nicht im regulären Klassenverband staatlicher Schulen beschult werden können. Die Kapazitäten der Marzahn-Hellersdorfer Schulen sind zu prüfen und die Kleinklassen Autismus vorzugsweise in den Räumlichkeiten der Schulen einzurichten. Sollten nicht ausreichend Kapazitäten vorhanden sein, ist die Kooperation mit freien Trägern von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Kindertagesstätten und Kinderläden sowie weiteren möglichen Institutionen zu suchen, die eine Kleinklasse räumlich aufnehmen können. Auch Räumlichkeiten bezirkseigener Liegenschaften sind auf Verfügbarkeit zur Beschulung autistischer Kinder zu prüfen und zu nutzen.

 

Das Berliner Schulgesetz verpflichtet die Schulen dazu bestmögliche Lernvoraussetzungen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Daraus entsteht für die Schulen ein Anspruch auf entsprechende Ressourcen in der Zumessung von Lehrkräften und pädagogischen Personal.

Das Bezirksamt wird deshalb weiterhin ersucht sich gegenüber der Landesebene bzw. der Berliner Schulaufsicht dafür einzusetzen, ggf. notwendige zusätzliche Bedarfe der Schulen abzudecken.

   
    31.08.2023 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.5.1 - überwiesen
   
   
    12.10.2023 - Ausschuss für Schule
    Ö 7.3 - vertagt
   
   
    09.11.2023 - Ausschuss für Schule
    Ö 7.1 - vertagt
   
   
    07.12.2023 - Ausschuss für Schule
    Ö 8.1 - vertagt
   
   
    25.01.2024 - Ausschuss für Schule
    Ö 5.1 - vertagt
   
   
    29.02.2024 - Ausschuss für Schule
    Ö 6.1 - erledigt
   
   
    21.03.2024 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.2.7 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit den bereits ermittelten und zukünftig betroffenen Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund eines diagnostizierten Förderschwerpunktes Autismus nicht oder kaum in der Lage sind, Regelklassen mit gesetzlicher Klassenstärke zu besuchen Kleinklassen einzurichten. Die Schülerinnen und Schüler sind nach §63 Abs. 2 oder nach §41 Abs. 3a Berliner Schulgesetz (SchulG Berlin) einzubeziehen.

 

Die Einrichtung solcher Kleinklassen soll dabei in adressatengerechter und enger Abstimmung u.a. mit der regionalen Schulaufsicht, dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Marzahn-Hellersdorf, den Schulleitungen, den Trägern der Schulsozialarbeit, dem Teilhabefachdienst Jugend, dem Regional-Sozialpädagogischen Dienst (RSD) und der Schnittstelle Schule und Jugend in der Verwaltung des Jugendamtes erfolgen. 

 

Das Bezirksamt wird mithin ersucht mögliche weitere Maßnahmen zur Prävention von Schulzeitverkürzungen oder Schulausschluss autistischer Kinder aus den vorliegenden Bedarfen in Zusammenarbeit mit allen am Verfahren und im täglichen Arbeiten Betroffenen umzusetzen.

 

 

Ö 8     Überwiesene Drucksachen      
Ö 8.1  
Mehr Schulplätze für Marzahn-Hellersdorfer Schüler*innen!
Enthält Anlagen
0753/IX  
Ö 8.2  
Entwurf zum Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2022 – 2026, Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin (Anlage 2) (BA-Vorlage Nr. 0558/IV)  
Enthält Anlagen
1510/IX  
Ö 8.3  
Keine Kürzung bei der Bildung! - „Teach-First“ auskömmlich finanzieren  
Enthält Anlagen
1532/IX  
Ö 9  
Jahresplanung 2024      
Ö 10  
Tagesordnung der nächsten Sitzung      
Ö 11  
Sonstiges      
               
 
 

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