Tagesordnung - 10. Geschäftliche Mitteilungen des Vorstehers der BVV  

 
 
Bezeichnung: 10. Geschäftliche Mitteilungen des Vorstehers der BVV
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen des Vorstehers der BVV
Datum: Mi, 27.04.2022 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
Anlagen:
Anlage 1 - Kleine Anfragen  
Anlage 2 - Schriftliche Beantwortungen  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen      
Ö 1.1  
Mitteilungen des Vorstehers      
Ö 1.2     Mitteilungen der Ausschüsse      
Ö 1.2.1  
Geschwindigkeitsreduzierung in der Straße Dohlengrund Verkehrssicherheit auch während der Baumaßnahmen Grabensprung  
Enthält Anlagen
0169/IX  
Ö 1.2.2  
Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegemäß § 4 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanverfahrens 10-104 (ehemalige Ringkolonnaden Südost) für das Gebiet zwischen einer Teilfläche des Flurstückes 314 (Kolonnadenplatz), dem Flurstück 152, Flur 256, Gemarkung Marzahn, im BezirkMarzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn (BA-Vorlage Nr. 0032/VI)  
Enthält Anlagen
0199/IX  
Ö 1.2.3  
Es werde Licht - Gehweg zum U-Bahnhof beleuchten  
Enthält Anlagen
0263/IX  
Ö 1.2.4  
Handlungskonzept „Auf dem Weg zu einem barrierefreien und inklusiven Quartier Marzahn – Springpfuhl/Südspitze“ (BA-Vorlage Nr. 1492/V)  
Enthält Anlagen
2764/VIII  
Ö 2     Zwischeninformationen des Bezirksamtes      
Ö 2.1  
Dienstgebäude mit Publikumsverkehr inklusiv umgestalten  
Enthält Anlagen
2531/VIII  
    29.04.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1.1 - vertagt
   
   
    27.05.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.3 - vertagt
   
   
    17.06.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.7 - vertagt
   
   
    19.08.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.6 - vertagt
   
   
    16.09.2021 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 3.7 - vertagt
   
   
    10.02.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.1.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss

Die BVV hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

-          Maßnahmen zum barrierefreien Auffinden der Eingangsbereiche von Amtsgebäuden zu ergreifen.

-          in seinen Dienstgebäuden, im Eingangsbereich und in den Fluren behindertengerechte Hinweisschilder sowie entsprechend farblich gekennzeichnete Wegrichtungsanzeigen anzubringen.

-          in den jeweiligen Eingangsbereichen eine Informationstafel in Braille-Schrift anzubringen und zusätzlich Übersichtspläne für die einzelnen Etagen ebenfalls in Braille-Schrift erstellen zu lassen, die von sehbehinderten Besuchenden ausgeliehen werden können.

-          die Dienst- bzw. Funktionsbezeichnungen der Mitarbeitenden in den einzelnen Abteilungen mit Publikumsverkehr so zu kennzeichnen, dass sie ebenfalls von Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung wahrzunehmen sind.

-          in seinen Dienstgebäuden an den Türen der Räume mit Publikumsverkehr die Zimmernummern und Funktionsbezeichnungen der Bereiche auch in Braille-Schrift und/oder taktiler Schrift anzuzeigen. Mit einem an diesen Schildern vorhandenen QR-Code soll Besuchenden die Möglichkeit gegeben werden, durch das Scannen dieses Codes mit dem Smartphone eine akustische Information darüber zu erhalten, welche Mitarbeitenden sich in diesem Büro befinden. Hierbei muss stets Datenschutzkonformität gegeben sein.

-          entsprechendes Infomaterial in einfacher Sprache und in Braille-Schrift zur Verfügung zu stellen.

-          die Möglichkeit der Verwendung von Indoor-Navigations-Apps wie z.B. „Everguide“ oder anderen ganzheitlichen digitalen Lösungen mitzudenken, ohne jedoch Menschen ohne Zugang zu digitalen Hilfsmitteln zu vergessen.

 

Dafür sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (EFS) und Kofinanzierung durch die Senatsarbeitsverwaltung zu beantragen.

 

   
    27.04.2022 - Geschäftliche Mitteilungen des Vorstehers der BVV
    Ö 2.1 - 
   
Ö 3  
Enthält Anlagen
Kleine Anfragen      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Schriftliche Beantwortungen aus der BVV vom 24.02.2022      
               
 
 

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