Tagesordnung - 9. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV  

 
 
Bezeichnung: 9. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 12.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
Anlagen:
Anlage 1 - Kleine Anfragen  
Anlage 2 - Schriftliche Beantwortungen  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen      
Ö 1.1  
Mitteilungen der Vorsteherin      
Ö 1.1.1  
Überprüfung der Bezirksverordneten bei Antritt des Mandats in der BVV auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR
Enthält Anlagen
0130/VIII  
    23.02.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 7.1.12 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

  1. Die BVV Marzahn-Hellersdorf stellt ein Ersuchen an die Behörde des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik um Überprüfung gemäß § 19, 20 und 21 des Stasiunterlagengesetzes (StUG) auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/Amt für nationale Sicherheit (AfnS).
     
  2. Die Überprüfung soll den Aufarbeitungsprozess unterstützen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BVV bilden. Es werden die Mitglieder der BVV überprüft, die in der VII. Wahlperiode nicht überprüft wurden und die am 3. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr vollendet hatten.
     
  3. Dazu wird ein Vertrauensgremium der BVV Marzahn-Hellersdorf eingesetzt, welches das Ersuchen zur Überprüfung der Mitglieder stellt, Kriterien für die Bewertung der Überprüfungsergebnisse erarbeitet, nach Erhalt der Mitteilungen der BStU die Anhörung der Belasteten durchführt und neben einem Überprüfungsbericht Empfehlungen für den Umgang mit den Ergebnissen für die BVV vorschlägt.
     
  4. Das Vertrauensgremium besteht aus der der Vorsteherin/dem Vorsteher, ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter und je einer Vertrauensperson der in der BVV vertretenen Fraktionen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vertreterin/ein Vertreterr die Vertrauensperson benannt werden. Das Vertrauensgremium tagt nichtöffentlich und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet analog zu den Regelungen der §§ 54 und 55 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses unter Vorsitz der Vorsteherin/des Vorstehers.
     
  5. Die Fraktionen benennen der Vorsteherin/dem Vorsteher umgehend ihre Vertrauenspersonen. Die Mitglieder der BVV reichen bis zum 10.03.2017 ihre Einzelblätter und schriftlichen Einverständniserklärungen bei der Vorsteherin/dem Vorsteher ein. Die Überprüfung findet mit der Bestätigung dieses Beschlusses auch unabhängig von dem Einverständnis der einzelnen Bezirksverordneten statt.
     
  6. Die Vorsteherin/der Vorsteher reicht das Ersuchen der BVV beim Bundesbeauftragten für die Mitglieder der BVV ein.
     
  7. Sollte die Überprüfung ergeben, dass ein Mitglied des Vertrauensgremiums belastet ist, muss es diese Aufgabe beenden. Die betreffende Fraktion benennt unverzüglich eine neue Vertrauensperson.
     
  8. Die Vorsteherin/der Vorsteher der BVV öffnet im Beisein der Vertrauenspersonen die Mitteilungen der BStU. Erst dann werden die Betroffenen über das Ergebnis informiert und zu einer Anhörung eingeladen.
     
  9. Die/der Betroffene erhält Gelegenheit, die von der BStU erhaltenen Unterlagen zu seiner Person einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
     
  10. Das Vertrauensgremium nimmt nach der Anhörung der/des Betroffenen die Bewertung der Erkenntnisse vor. Dabei kann das Vertrauensgremium, soweit nach den vorliegenden Akten weiterer Klärungsbedarf besteht, zusätzliche Informationen einholen.
     
  11. Nach Abschluss der Bewertung verständigen sich die Mitglieder des Vertrauensgremiums auf einen Abschlussbericht, der der BVV in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgetragen wird. Gelingt eine Verständigung, sollte eine mehrheitliche Empfehlung an die BVV für den Umgang mit dem Überprüfungsergebnis für jeden Einzelfall ergehen.
     
  12. In der nichtöffentlichen Sitzung sollen die belasteten Mitglieder nochmals angehört werden bzw. Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Anschließend beschließt die BVV in welcher Form das Überprüfungsergebnis öffentlich gemacht wird.
     
  13. Werden nach Abschluss der Anhörung und Empfehlung durch das Vertrauensgremium neue Tatsachen bekannt, befasst sich das Vertrauensgremium erneut damit.
     
  14. Bei nachrückenden Bezirksverordneten wird zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung entsprechend verfahren.

 

   
    12.04.2017 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
    Ö 1.1.1 - erledigt
   
   
    19.10.2017 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.1.1 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 1.1.2  
Berufung beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss  
Enthält Anlagen
0236/VIII  
Ö 2     Mitteilung der Ausschüsse      
Ö 2.1  
Fortführung der Arbeit des Bezirklichen Bündnisses für Wirtschaft und Arbeit Marzahn-Hellersdorf in der V. Legislaturperiode (BA-Vorlage Nr. 0021/V)  
Enthält Anlagen
0079/VIII  
Ö 3     Gemäß GO BVV überwiesene Drucksachen      
Ö 3.1  
Nachschiebeliste zum Ergänzungsplan 2017 (BA-Vorlage Nr. 0088/V)  
Enthält Anlagen
0166/VIII-01  
Ö 3.2  
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanverfahrens XXIII-32a-1 für das Grundstück Waplitzer Straße 11 A im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Kaulsdorf (BA-Vorlage Nr. 0070/V)  
Enthält Anlagen
0234/VIII  
Ö 3.3  
Konsolidierungskonzept für den Zeitraum 2017 - 2020 für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin (BA-Vorlage Nr. 0081/V)  
Enthält Anlagen
0237/VIII  
Ö 3.4  
Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf zum Haushalt 2018/2019 (Bürgerhaushalt) (BA-Vorlage Nr. 0085/V)  
Enthält Anlagen
0239/VIII  
Ö 4     Berichte des Bezirksamtes auf Empfehlungen der BVV      
Ö 4.1  
Bau einer barrierefreien Brücke vom Heinrich-Grüber-Platz zum S-Bahnhof Kaulsdorf  
Enthält Anlagen
0160/VIII  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Information über Beantwortung Kleiner Anfragen      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Information über schriftlich zu beantwortende Anfragen aus BVV-Sitzungen      
               
 
 

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