Tagesordnung - Öffentliche (konstituierende) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche (konstituierende) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss
Datum: Fr, 15.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 308
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Konstituierung des Ausschusses und Festlegung der Verfahrensweisen      
Ö 2  
Bearbeitung ausgewählter Passagen der GO BVV      
Ö 3     Überwiesene Drucksachen      
Ö 3.1  
Ergänzung der GO BVV in § 17 und/oder 21: Beschlussempfehlungen der Ausschüsse ohne Dringlichkeit  
Enthält Anlagen
0504/VII  
    VORLAGE
    Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge in geänderter Fassung beschließen:


§ 21 GO BVV wird wie folgt geändert:
 

(1) unverändert

(2) Ausschussanträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die nach Ablauf der Frist gemäß § 20 (2) GO BVV eingereicht werden, werden ohne Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt, wenn sie bis spätestens drei Tage, bevor die Sitzung stattfindet, um 9.00 Uhr der Vorsteherin der BVV vorliegen (in der Regel montags).

(3) ehemals (2)
(4) ehemals (3)
(5) ehemals (4)

 

   
    27.09.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.2.8 - überwiesen
   
   
    11.10.2012 - Hauptausschuss
    Ö 4.4 - erledigt
   
   
    15.02.2013 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.1 - vertagt
   
   
    25.02.2013 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 3.1 - vertagt
   
   
    25.03.2013 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 2.1 - vertagt
   
   
    24.11.2014 - Geschäftsordnungsausschuss
    Ö 5 - erledigt
   
   
    18.12.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.1.1 - mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

§ 21 GO BVV wird wie folgt geändert:

(1) unverändert

(2) Ausschussanträge und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die nach Ablauf der Frist gemäß § 20 (2) GO BVV eingereicht werden, werden ohne Vorliegen einer besonderen Dringlichkeit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt, wenn sie bis spätestens drei Tage, bevor die Sitzung stattfindet, um 9.00 Uhr der Vorsteherin der BVV vorliegen (in der Regel montags).

(3) ehemals (2)
(4) ehemals (3)
(5) ehemals (4)

Ö 3.2  
Änderung der Geschäftsordnung § 28 Absatz 4  
Enthält Anlagen
0523/VII  
Ö 4     Verschiedenes      
Ö 5  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 6  
Termin der nächsten Sitzung      
               
 
 

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