Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 10.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle      
Ö 3  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 3.1  
Aktueller Stand der Auslastung ausschussrelevanter Haushaltstitel des laufenden Haushaltsjahres      
Ö 3.2  
Bericht des Bezirksamtes zur Entstehung des Schuldenstandes      
Ö 4  
Antrag Drs. Nr. 0277/VII - Akteneinsicht in die Unterlagen des Trägerauswahlverfahrens für die Jugendeinrichtung Balzerplatz      
Ö 5     Überwiesene Drucksachen      
Ö 5.1  
Promenade in der Havemannstraße aufwerten  
Enthält Anlagen
2340/VI  
Ö 5.2  
Konzeption für die Weiterführung eines Bürgerhaushaltes  
Enthält Anlagen
0071/VII  
Ö 5.3  
Transparenz bei den Bezirksverordneten  
Enthält Anlagen
0152/VII  
Ö 5.4  
Transparenz bei den Bürgerdeputierten  
Enthält Anlagen
0152/VII-1  
Ö 5.5  
Bezirkshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2012/2013 - Mietkosten Schloss Biesdorf
Enthält Anlagen
0174/VII-1  
Ö 5.6  
Bezirkshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012/2013 - Mittel zur Finanzierung der "Eltern AG" in Kapitel 4010, Titel 67161 einstellen
Enthält Anlagen
0174/VII-2  
Ö 5.7  
Verhandlungen über die Entschuldung des Bezirkes  
Enthält Anlagen
0247/VII  
Ö 5.8  
Aufhebung der Einstellungssperre im Öffentlichen Dienst  
Enthält Anlagen
0237/VII  
Ö 5.9  
Enthält Anlagen
Transparente und maschinenlesbare Haushaltsunterlagen  
Enthält Anlagen
0254/VII  
    22.03.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 8.4 - überwiesen
   
   
    12.04.2012 - Hauptausschuss
    Ö 4.8 - erledigt
   
   
    10.05.2012 - Hauptausschuss
    Ö 5.9 - erledigt
    Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine maschinenlesbare (Text oder als Text exportierbares Tabellendokument) Veröffentlichung spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung oder im Haushaltsausschuss und mindestens acht Wochen vor Beschlussfassung der BVV für die folgenden Dokumente durchgeführt wird:

a) Eckwertebeschluss
b) Bezirkshaushaltsrechnung
c) Haushaltsplanentwurf zur Beschlussvorlage der BVV

Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält.

 

Ursprungstext:

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dass eine maschinenlesbare (vorzugsweise Tabellendokument) Veröffentlichung spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung und mindestens vier Wochen vor dem Termin einer beschlussrelevanten Sitzung der BVV oder des Haushaltsausschuss vom Bezirksamt für die folgenden Dokumente durchgeführt wird:

a) Haushaltsansatz als Besprechungsgrundlage für die BVV
b) Bezirkshaushaltsrechnung
c) Haushaltsplan zur Beschlussvorlage der BVV

Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält.

Begründung:

Nur durch die frühzeitige Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die Verordneten in der Bezirksverordnetenversammlung hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten.

Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf § 41 (2) BezVG "§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft: (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt."

Da nicht näher definiert ist, was "rechtzeitig und in geeigneter Form" bedeutet, fordern wir eine Veröffentlichung mindestens acht Wochen vor der ersten Besprechung. Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht als ein gescanntes pdf. Eine ausführliche Analyse zu der hier ausgesprochenen Beschlussempfehlung sowie eine Studie zu möglichen Formaten und/oder Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts:
http:/www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf vgl. dazu auch http:/www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Senat-veroeffentlicht-Open-Data-Strategie-1437000.html

Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Bezirksverordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese geschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf der BVV und beugt einer tendenziösen Einflussnahme vor.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                                          Nein-Stimmen:                            Enthaltungen:

   
    24.05.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.1.10 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine maschinenlesbare Veröffentlichung (Text oder als Text exportierbares Tabellendokument) spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage in der Bezirksverordnetenversammlung oder im Haushaltsausschuss und mindestens acht Wochen vor Beschlussfassung der BVV für die folgenden Dokumente durchgeführt wird:

a) Eckwertebeschluss
b) Bezirkshaushaltsrechnung
c) Haushaltsplanentwurf zur Beschlussvorlage der BVV

Sollte die Bezirksverwaltung Daten aus der Senatsverwaltung benötigen, um der Veröffentlichung nachzukommen, so wird dem Bezirksamt empfohlen, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass es diese Daten erhält.

   
    23.08.2012 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 2.1.9 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   
Ö 5.10  
Gestaltung zukünftiger Haushaltsberatungen  
Enthält Anlagen
0256/VII  
Ö 6  
Tagesordnung für die nächste Sitzung      
Ö 7  
Sonstiges      
               
 
 

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