Tagesordnung - 107. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV  

 
 
Bezeichnung: 107. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
Datum: Mi, 07.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen      
Ö 1.1  
Mitteilungen der Vorsteherin      
Ö 1.2  
Überprüfung der Bezirksverordneten bei Antritt des Mandats in der BVV auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR  
Enthält Anlagen
0018/VI  
    26.10.2006 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 5.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Die BVV hat beschlossen:

Die BVV hat beschlossen:

 

1.

Die Mitglieder der BVV Marzahn-Hellersdorf  lassen sich bei der Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gemäß den Vorschriften des Stasiunterlagengesetzes (StUG)  auf offizielle oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/Amt für nationale Sicherheit (AfnS) überprüfen.

 

2.

Die Überprüfung soll dazu dienen, die folgenden Fragen zu beantworten:

Ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BVV bezüglich der o.g. Angelegenheit gegeben?

Rechtfertigen die Mitglieder der BVV in o.g. Angelegenheit das in sie mit der Wahl gesetzte Vertrauen der BürgerInnen?

 

3.

Dazu wird ein Vertrauensgremium der BVV Marzahn-Hellersdorf eingesetzt, das das Verfahren zur Überprüfung der Mitglieder der BVV beantragt und die Anhörung und Empfehlung für die einzelnen Bezirksverordneten durchführt.

 

4.

Das Vertrauensgremium besteht aus dem/der VorsteherIn, ihrem/r StellvertreterIn und je einer Vertrauensperson der in der BVV vertretenen Fraktionen, Gruppen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein/e VertreterIn für die Vertrauensperson benannt werden. DasVertrauensgremium tagt geheim analog den Regelungen §§ 54, 55 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses unter Vorsitz der/des Vorstehers.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein/e VertreterIn als Stellvertretung für Vertrauensperson teilnehmen.

 

5.

Die Fraktionen, Gruppen benennen dem/r VorsteherIn umgehend ihre Vertrauenspersonen.

Die Mitglieder der BVV reichen umgehend  bis zum  10.11.2006 ihre Einzelblätter und schriftlichen Einverständniserklärungen beim/ bei der VorsteherIn ein.

 

6.

Der vorliegende Beschluss ist eine Selbstverpflichtung der BVV .

Eine Ablehnung und Nichteinreichung bis zum 10.11.2006 stellt eine Verletzung dieser Verpflichtung dar und ist in öffentlicher Sitzung einzeln zu begründen.

 

7.

Nach Eingang der schriftlichen Zustimmung bittet der /die VorsteherIn der BVV die Bundesbeauftragte der Bundesregierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Liegen Ihrer Behörde Erkenntnisse über eine

a)      offizielle

b)      inoffizielle

Tätigkeit von Mitgliedern der BVV Marzahn-Hellersdorf für das MfS/ AfnS vor?

 

Die Bundesbeauftragte wird gebeten, ihre Erkenntnisse dem/der VorsteherIn mitzuteilen. Dabei soll die Bundesbeauftragte alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen beiziehen. Der/die VorsteherIn der BVV erklärt gegenüber der Bundesbeauftragten, dass die Daten ausschließlich im Sinne dieses Beschlusses verwendet werden.

 

8.

Vorab sollen die Mitglieder des Vertrauensgremiums überprüft und die Ergebnisse dem/der VorsteherIn mitgeteilt werden. Nach Abschluss dieser Überprüfung beginnt das Vertrauensgremium seine Arbeit

Ergeben sich Erkenntnisse bezüglich der Mitglieder des Vertrauensgremiums, wird entsprechend der Punkte  9. bis 16. verfahren . Die betreffende Fraktion benennt unverzüglich eine neue Vertrauensperson.

 

9.

Der/die VorsteherIn der BVV teilt zunächst der/dem nach dem Auskunftsbericht der Bundesbeauftragten Belasteten sowie seiner Vertrauensperson die übermittelten Ergebnisse unverzüglich mit.

 

10.

Die/der Betreffende erhält Gelegenheit, die Akten einzusehen, Gegenvorstellungen geltend zu machen und gegebenenfalls eine nochmalige Überprüfung zu beantragen.

 

11.

Parallel übergibt der/die VorsteherIn der BVV die Ergebnisse der Überprüfung den Mitgliedern des Vertrauensgremiums. Das Vertrauensgremium nimmt nach der Anhörung der/des Betreffenden – und gegebenenfalls nach mündlicher Anhörung eines Vertreters der Bundesbeauftragten – die Bewertung der Erkenntnisse vor. Dabei kann das Vertrauensgremium, soweit nach den vorliegenden Akten weiterer Klärungsbedarf besteht, zusätzliche Informationen einholen. Nach Abschluss der Bewertung gibt das Vertrauensgremium eine auf jeden Einzelfall bezogene Empfehlung an die/den Betreffenden und seine/ihre jeweilige Vertrauensperson und Fraktion, bzw. Gruppe ab.

 

12.

Ergeben sich nach Abschluss der Bewertung der Erkenntnisse keine tatsachengestützen Anhaltspunkte, dass die/der Betreffende offiziell oder inoffiziell für das MfS/AfnS tätig gewesen ist, oder bewertet das Vertrauensgremium einen Sachverhalt als unbedenklich, wird dieses Ergebnis der/dem Betreffenden und seiner jeweiligen Vertrauensperson mitgeteilt.

 

13.

Teilt die Bundesbeauftragte mit, dass der/die betroffene Bezirksverordnete offiziell oder inoffiziell für das MfS/AfnS tätig gewesen ist und bewertet das Vertrauensgremium den Sachverhalt als nicht unbedenklich  (s. Punkt 12), wird das Ergebnis nebst einer Empfehlung der/dem betreffenden Bezirksverordneten und ihrer/seiner jeweiligen Vertrauensperson mitgeteilt. Diese Entscheidung des Vertrauensgremiums wird durch den/die VorsteherIn der BVV in nichtöffentlicher Sitzung der BVV begründet mit einer entsprechenden Empfehlung an die jeweilige Fraktion.

 

14.

Die Empfehlung unterbleibt, wenn das Vertrauensgremium beschließt, dass nach abschließender Bewertung der Erkenntnisse tatsachengestütze Anhaltspunkte für eine Mitarbeit gegeben sind, jedoch weiterer Aufklärungsbedarf besteht.

 

15.

Das Vertrauensgremium entscheidet mit einfacher Mehrheit.

 

16.

Werden nach Abschluss der Anhörung und Empfehlung durch das Vertrauensgremium neue Tatsachen bekannt, befasst sich das Vertrauensgremium erneut damit.

 

17.

Die/der Vorsitzende des Vertrauensgremiums gibt unabhängig von einem vorliegenden Auskunftsbericht der/des Bundesbeauftragten nach einer vereinbarten Frist einen Zwischenbericht zum Stand der Überprüfung in der BVV ab.

 

18.

Der/die VorsteherIn berichtet in öffentlicher Sitzung über die Ergebnisse der Überprüfung (ohne Namensnennung und gemäß den Vorschriften des Stasiunterlagengesetzes) und zu den Empfehlungen des Vertrauensgremiums und den gezogenen Konsequenzen der Fraktionen und einzelnen Bezirksverordneten.

 

19.

Bei NachrückerInnen wird zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:   32                    dagegen:         0                      Enthaltung:      22

   
    27.11.2008 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.1 - vertagt
   
   
    15.10.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.1 - vertagt
   
   
    19.11.2009 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.1 - erledigt
   
   
    07.09.2011 - Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
    Ö 1.2 - 
   
Ö 2     Gemäß GO BVV überwiesene Drucksachen      
Ö 2.1  
Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für das Bebauungsplanverfahren 10-49 für die Grundstücke Greifswalder Straße 28 und 37 und eineTeilfläche der Kieler Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 1453/III)  
Enthält Anlagen
2350/VI  
               
 
 

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