Es
wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss fordert das Bezirksamt auf, in Übereinstimmung
mit dem Vorschlag des Sachverständigenrates für Naturschutz und
Landschaftspflege des Landes Berlin eine Umweltverträglichkeitsstudie
durchzuführen, in der die Verträglichkeit von Badenutzung und Wasserskianlage
mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu untersuchen
ist.
Begründung:
Aus fachlicher Sicht bildet
der so genannte „Elsensee“ ein wertvolles Biotop nach §26a Berliner
Naturschutzgesetz
Alle
Maßnahmen, die auf eine Beeinträchtigung oder Zerstörung der darin aufgeführten
Biotope, zu denen auch ehemalige Lehm-, Mergel- und Kiesgruben gehören, sind
demnach verboten. Ausnahmegenehmigungen hiervon können nur erteilt werden, wenn
ein überwiegender Grund des Allgemeinwohles vorliegt u n d die Maßnahmen ausgeglichen werden können.
Die
in der Begründung bzw. in der Abwägung selbst behauptete Entlastung der übrigen
Gewässer der Kaulsdorfer Seen wird durch nichts nachgewiesen. Somit würden bei
Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens ggf. die letzten noch weitgehend
erhaltenen Biotopstrukturen im Bereich der Kaulsdorfer Seen ohne hinreichenden
Grund zerstört bzw. nachhaltig geschädigt.
Vor
der Vorlage der Ergebnisse einer Umweltverträglichkeitsstudie, die auch die
Untersuchung der begleitenden Infrastruktur umfassen muss, kann aus der Sicht
des Fachausschusse einer Weiterführung des Verfahrens nicht zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis: zwölf Ja-Stimmen, eine Enthaltung