Kleine Anfrage - KA-061/VII
Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin VII. Wahlperiode
Betrefftext
Zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung (nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) und auf Ermessenseinbürgerung (nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz) gestellt?
2. Welcher Staatsangehörigkeit und welcher Altersgruppen gehörten die Antragstellenden an? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 auflisten.)
3. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe lagen vor? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 und Gründen auflisten.)
4. Wie lange dauert das Verfahren der Einbürgerung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit? Besteht ein verbindlicher Zeitrahmen?
5. Welche Bemühungen hat der Bezirk bisher unternommen, um die Einbürgerung zu fördern?
6. Werden die Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informiert, dass Bestätigungen über Arbeitsbemühungen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung genügt?
7. Bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden? Wenn nein, sind solche Sprechstunden geplant? Welche anderen Initiativen zur Ermutigung von Einbürgerungsinteressierten gibt es im Bezirk? Kleine Anfrage Eingang vom 05.06.2012 Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin VII. Wahlperiode
Betrefftext
Zu Einbürgerungen in Marzahn-Hellersdorf
Fristverlängerung bis zum 18.07.2012
Zu der o. g. Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:
Frage 1 Wie viele Personen haben in den letzten fünf Jahren einen Antrag auf Anspruchseinbürgerung (nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) und auf Ermessenseinbürgerung (nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz) gestellt?
Anzahl der Anträge nach § 8 StAG* nach § 10 StAG** im Jahr
2007 20 99 2008 29 87 2009 15 137 2010 8 122 2011 15 130
§ 8 StAG* Einbürgerung nach Ermessen (abschließende Zuständigkeit SenInnSport) § 10 StAG**Einbürgerungsanspruch (bezirkliche Zuständigkeit)
Welcher Staatsangehörigkeit und welcher Altersgruppen gehörten die Antragstellenden an? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 auflisten.)
Jahr 2010 Staatsangehörigkeit nach § 8 StAG Bosnien und Herzegowina; Kosovo, Kasachstan, Russische Föderation
Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG Afghanistan, Aserbaidschan, Äthiopien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, China, Ghana, Indien, Irak, Iran, Jordanien, Kasachstan, Kosovo, Kuba, Libanon, Montenegro, Nigeria, Polen, Russische Föderation, Serbien, Syrien, Togo, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam
Jahr 2011 Staatsangehörigkeit nach § 8 StAG Kosovo, Kasachstan, Bosnien und Herzegowina, Armenien, Russische Föderation, Aserbaidschan, Indien, Kirgisistan, Syrien
Staatsangehörigkeit nach § 10 StAG Afghanistan, Ägypten, Algerien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Costa Rica, Dominik. Republik, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Irak, Iran, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Kosovo, Kuba, Libanon, Litauen, Mazedonien, Mexiko, Nicaragua, Pakistan, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Serbien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vietnam
Für die Jahre 2007 bis 2009 existiert keine vollständig geführte Statistik. Eine Statistik der Erfassung nach Altersgruppen wird nicht geführt.
Frage 3 Wie viele Anträge wurden abgelehnt und welche Gründe lagen vor? (Bitte getrennt für die letzten fünf Jahre nach §8 und §10 und Gründen auflisten.)
Es wird keine getrennte Statistik nach §§ 8 und 10 StAG geführt. Alle zahlenmäßig erfassten Ablehnungen werden zusammen aufgeführt.
Jahr Ablehnungen 2007 keine 2008 1 2009 3 2010 2 2011 2
Gründe für Ablehnungen werden statistisch nicht erfasst. Hauptsächlich liegt der Grund
Frage 4 Wie lange dauert das Verfahren der Einbürgerung vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit? Besteht ein verbindlicher Zeitrahmen?
Es besteht eine Rahmen-Zielvereinbarung (RZV) zwischen der Senatsverwaltung für
Punkt 4 der RZV beinhaltet die Entwicklung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. In Punkt 4.3 erfolgt die Auflistung einzelner Indikatoren. Gemäß Punkt 6 der Indikatorenliste sollen durch die Bezirksämter innerhalb einer Frist von sechs Monaten ein Anteil von 90% der Einbürgerungsfälle entschieden werden. Das entspricht der praktisch erreichten durchschnittlichen Bearbeitungszeit im Sinne der Fragestellung. Ein rechtlich verbindlicher Zeitrahmen besteht nicht.
Frage 5 Welche Bemühungen hat der Bezirk bisher unternommen, um die Einbürgerung zu fördern?
Mit der vorhandenen Personalressource kann eine weitere Förderung der Einbürgerung,
Frage 6 Werden die Antragstellerinnen und Antragsteller darüber informiert, dass Bestätigungen über Arbeitsbemühungen zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung genügen?
Dem Gesetz folgend müssen Einbürgerungsbewerber/innen in der Lage sein, den Somit ist die Darstellung in der Fragestellung nicht gesetzeskonform.
Frage 7 Bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden? Wenn nein, sind solche Sprechstunden geplant? Welche anderen Initiativen zur Ermutigung von Einbürgerungsinteressierten gibt es im Bezirk?
Es bestehen bezirkliche Einbürgerungssprechstunden. - 2 x wöchentlich am Montag und Donnerstag für jeweils 4 Stunden - seit dem 31.10.2011 besteht auch für die Einbürgerungsbehörde ein Terminservice, der sehr gut angenommen wurde und zur erheblichen Verkürzung der Wartezeiten führte - Terminservice wird auch über Bürgertelefon 115 angeboten - durch das Bezirksamt ist eine jährliche feierliche Einbürgerungsveranstaltung geplant
St. Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management Kleine Anfrage Antwort vom 19.07.2012 |
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