Kleine Anfrage - KA-123/IX  

 
 
Nummer:KA-123/IXEingang:10.05.2022
Eingereicht durch:Grothe, Pascal
Weitergabe:10.05.2022
Fraktion:Fraktion der Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:14.06.2022
Antwort von:BzStRin StadtUmNatSGABeantwortet:11.07.2022
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:12.07.2022
  Erfasst:
  Geändert:21.06.2022
 
Betreff:Zum „Parkdruck“ im Bezirk
Anlagen:
1. Anfrage Herr Grothe PDF-Dokument
2. Antwort BzStRin StadtUmNatSGA PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In der Beantwortung der Anfrage KA-069/IX spricht das Bezirksamt von „enormem Parkdruck“. Wie genau definiert das Straßen- und Grünflächenamt den Begriff „Parkdruck“?

 

  1. Anhand welcher Kennzahlen und Daten ermittelt das Bezirksamt den „Parkdruck“ und in welcher Einheit wird dieser erfasst?

 

  1. Wird „Parkdruck“r jede Straße einzeln, separat oder pauschal für jede Nachbarschaft ermittelt und wo können die erhobenen Daten eingesehen werden?

 

  1. Gibt es Vergleichszahlen zum „Parkdruck“ mit anderen Berliner Bezirken oder Gemeinden in Brandenburg?

 

  1. Wie hoch ist der „Parkdruck“ in der Köpenicker Straße, der Gülzower Straße, der Hellersdorfer Straße, der Märkischen Allee und der Allee der Kosmonauten?

 

  1. Erhebt das Bezirksamt ähnliche Kennzahlen für andere verkehrstechnische Interessen, um z.B. den Platzbedarf von zu Fuß Gehenden Menschen auf einem Gehweg, das Verlangen nach sicherer Radinfrastruktur oder die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm an Hauptstraßen auszudrücken?

 

  1. Welche Grenzwerte für den „Parkdruck“ gelten aus Sicht des Bezirksamtes, um eine Abwägung zwischen diesem Wert und anderen Interessen zu ermöglichen?
Kleine Anfragen Antworttext

 

Frage 1: In der Beantwortung der Anfrage KA-069/IX spricht das Bezirksamt von „enormem Parkdruck“. Wie genau definiert das Straßen- und Grünflächenamt den Begriff „Parkdruck“?

 

Wenn eine Fläche, die im öffentlichen Straßenland als Parkfläche mit entsprechender Kapazität genutzt wird und mehr Nutzer hat als Stellflächen zur Verfügung steht, wird von einer hohen Nutzung und einer hohen Nachfrage ausgegangen. Das kann auch als hoher Parkdruck bezeichnet werden, da viele Anlieger das gleiche Park-Bedürfnis haben und nicht alle einen Platz bekommen können.

 

Frage 2: Anhand welcher Kennzahlen und Daten ermittelt das Bezirksamt den „Parkdruck“ und in welcher Einheit wird dieser erfasst?

 

Es werden vom SGA keine Kennzahlen oder Daten diesbezüglich ermittelt oder erfasst. Die Einschätzung der Parkplatzsituation zeigt sich aus der augenscheinlichen Auslastung der Parkplätze sowie den Hinweisen und Beschwerden der Anlieger in den entsprechenden Gebieten.

 

Frage 3: Wird „Parkdruck“ für jede Straße einzeln, separat oder pauschal für jede Nachbarschaft ermittelt und wo können die erhobenen Daten eingesehen werden?

 

Siehe Antwort auf die Frage 2.

 

Frage 4: Gibt es Vergleichszahlen zum „Parkdruck“ mit anderen Berliner Bezirken oder Gemeinden in Brandenburg?

 

Nein.

 

Frage 5: Wie hoch ist der „Parkdruck“ in der Köpenicker Straße, der Gülzower Straße, der Hellersdorfer Straße, der Märkischen Allee und der Allee der Kosmonauten?

 

Diese Frage kann so nicht beantwortet werden. Für Straßen in dieser Länge, kann die Antwort nicht verallgemeinert werden. Hierfür ist es notwendig, genaue Abschnitte zu benennen.

 

Frage 6: Erhebt das Bezirksamt ähnliche Kennzahlen für andere verkehrstechnische Interessen, um z.B. den Platzbedarf von zu Fuß gehenden Menschen auf einem Gehweg, das

Verlangen nach sicherer Radinfrastruktur oder die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm an Hauptstraßen auszudrücken?

 

Da keine Kennzahlen zur Parksituation erhoben werden, können diese auch nicht mit anderen verkehrstechnischen Interessen verglichen werden.

 

Frage 7: Welche Grenzwerte für den „Parkdruck“ gelten aus Sicht des Bezirksamtes, um eine Abwägung zwischen diesem Wert und anderen Interessen zu ermöglichen?

 

Grenzwerte, wie sie hier angefragt werden, ermittelt oder erfasst das SGA nicht. Das Bezirksamt und das SGA sind bemüht, alle Nutzungsinteressen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten, den geltenden Rechtsvorschriften und den Erfordernissen des Mobilitätsgesetztes gleichermaßen zu berücksichtigen.

 

 

 

 

Juliane Witt
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung,
Umwelt- und Naturschutz, Straßen und Grünflächen

 

 

 

 
 

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