Kleine Anfrage - KA-790/VIII  

 
 
Nummer:KA-790/VIIIEingang:18.03.2021
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:18.03.2021
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:08.04.2021
Antwort von:BzStRin WeiKultSozFMBeantwortet:06.04.2021
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:07.04.2021
  Erfasst:
  Geändert:
 
Betreff:Zum Sanierungsfahrplan für öffentliche Gebäude
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStRin WeiKultSozFM PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie ist der Stand der Erhebung von Basisdaten für das Gebäudeportfolie des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf als Grundlage für die Erstellung des Sanierungsfahrplans?

 

  1. Wie ist der Stand der Erarbeitung des im Energiewendegesetz vorgesehenen Sanierungsfahrplan für die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude?

 

Hintergrund: Das Energiewendegesetz sieht vor, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2050 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegenüber dem Stand von 2010. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen in den letzten Jahren die erforderlichen Basisdaten erhoben. Abschließend erstellen Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan.

Kleine Anfragen Antworttext

Frage 1: Wie ist der Stand der Erhebung von Basisdaten für das Gebäudeportfolie des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf als Grundlage für die Erstellung des Sanierungsfahrplans?

r 15-20% der bezirklichen Gebäude sind 60-80% der Basisdaten und bei den verbleibenden 80-85% der bezirklichen Gebäude keine Basisdaten erhoben.

Frage 2. Wie ist der Stand der Erarbeitung des im Energiewendegesetz vorgesehenen Sanierungsfahrplan für die energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude? Hintergrund: Das Energiewendegesetz sieht vor, dass für alle Gebäude der Haupt- und Bezirksverwaltungen Sanierungsfahrpläne aufzustellen sind, da Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis 2050 anstrebt. Ziel dieser Sanierungen ist eine 80-prozentige Reduzierung des Primärenergieverbrauchs der landeseigenen Gebäude gegen-über dem Stand von 2010. Nach Beschluss des Konzeptes durch den Senat im Jahr 2016 wurden durch die liegenschaftsverwaltenden Stellen in den letzten Jahren die erforderlichen Basis-daten erhoben. Abschließend erstellen Bezirke und BIM für ihre Gebäudeportfolien einen entsprechenden Sanierungsfahrplan.

 

Es wurde noch kein Sanierungsfahrplan erstellt. Es wird davon ausgegangen, dass ein Sanierungsfahrplan für ca. 10% der Gebäude bis zum Sommer 2021 aufgestellt ist. Ein Terminplan für die Erstellung eines vollständigen Sanierungsfahrplans aller öffentlichen Gebäude im Bezirk liegt nicht vor.

 

Ursache für den derzeitigen Sachstand ist, dass die Stelle des/der Energiebeauftragten seit längerer Zeit unbesetzt ist und voraussichtlich erst zum 01.08.2021 wieder besetzt sein wird.

 

 

 

Juliane Witt

BzStRin WeiKultSozFM

 
 

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