Kleine Anfrage - KA-777/VIII
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Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Welche Kriterien und Schritte und welche Auflagen für die Baufirmen umfasst die ökologische Baubegleitung?
Die ökologische Baubegleitung dient der nachhaltigen Sicherung des Baumbestandes während der Baumaßnahme und beinhaltet folgende Leistungen: - Überwachung der Baumaßnahme durch eine Fachfirma 1 x wöchentlich - anfertigen von Protokollen - Hinweise zum Baugeschehen - fachliche Festlegen über vorzusehende Schutzmaßnahmen Eine gutachterliche Beratung oder Wurzelschutzmaßnahmen erfolgen im Bedarfsfall. Frage 2: Wird die ökologische Baubegleitung bei zukünftigen Maßnahmen generell zur Anwendung kommen? Generell ist keine ökologische Baubegleitung erforderlich, nur wenn der Baumbestand dies benötigen sollte. Frage 3: Welche Verbände werden in die Prüfprozesse der Planungen eingebunden? In der Regel werde Fachplanungen mit Ingenieurbüros für Verkehrs- und Straßenplanung sowie den zuständigen Behörden (Sen UVK) abgestimmt. Der Fachbereich Grün und wird immer eingebunden, wenn es um Bäume geht. Sollten Artenschutzbelange berührt sein, wird die Untere Naturschutzbehörde einbezogen. Frage 4: Welche konkreten Erfolge hat die ökologische Baubegleitung zum Erhalt der Straßenbäume in der Lemkestraße bislang gebracht?
Die Baumaßnahme ist noch am Anfang. Diese Frage kann erst nach der Fertigstellung der Baumaßnahme beantwortet werden.
N. Zivkovic BzStRin WirtSG |
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