Kleine Anfrage - KA-183/VII
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Kleinen Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:
Das IT-Recycling-Konzept, wie es vom BA umgesetzt wird (siehe hierzu die Nr. 6 und 9) ist nicht schriftlich fixiert. Es orientiert sich am IT-Grundschutzkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Sofern vom ITDZ angeboten und wirtschaftlich, erfolgt der Neukauf von Informationstechnik über die vorhandenen Rahmenverträge. Die Rücknahmeverpflichtung des ITDZ ist betr. der Einhaltung gesetzlicher Grundlagen und bezogen auf die Einzelverträge zweckmäßig. Die Beschaffung erfolgt in anderen Fällen und überwiegend im Rahmen eigener Ausschreibungen, dementsprechend auch die Entsorgung.
Ein Bedarf nach einem einheitlichen Recycling-Konzept wird nicht gesehen, da im Vordergrund die Wiederverwendung von IT-Bauteilen steht und wie bei jedweder Entsorgung der Bezirk eigenverantwortlich handeln kann.
Die angestrebte Nachnutzung von Hardware durch Dritte sollte einer unmittelbaren Entsorgung voraus gehen. Diese Möglichkeit sollten den Bezirken überlassen bleiben und in einem zentralen Recycling-Konzept einfließen.
Die Durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre (festgesetzte Normative Nutzungsdauer - NND). Die Geräte werden aufgrund von hoher Beanspruchung und daraus resultierendem Verschleiß in der Regel nach Ablauf der NND, die Sicherstellung der Finanzierung vorausgesetzt, ausgesondert. Pro Haushaltsjahr werden somit durchschnittlich 300 PC's und in entsprechender Anzahl Bildschirme, Drucker und wenige (rd. 35) Notebooks und zukünftig auch Tablet PC's sowie Servertechnik neu beschafft. In Ausnahmefällen ist insbesondere bei Spezialtechnik oder aber bei Streichung von Haushaltsmitteln für die planmäßige Ersatzbeschaffung eine längere Nutzungsdauer erforderlich. Eine vorfristige Aussonderung wird grundsätzlich nur in Fällen eines wirtschaftlichen Totalschadens (z.B. Reparaturkosten übersteigen Wiederbeschaffungskosten) durchgeführt.
Die Entsorgung der Monitore erfolgt kostenpflichtig durch die Firma BRAL GmbH. Der Nachweis wird mit einem "Fahrauftrag / Quittung Sammlung von Elektroschrott" belegt. Die anderen Computerteile werden durch die G.U.T. e.V. kostenlos übernommen.
Noch funktionstüchtige Drucker und Monitore werden kurzfristig zwischengelagert und auf Anfrage den nachgeordneten Einrichtungen wie z.B. JFEs zur weiteren Verwendung überlassen. Auch Mitarbeiter haben die Möglichkeit diese käuflich zum Restwert zu erwerben. Die fachgerechte Entsorgung der Endgeräte obliegt den Endverbrauchern.
Es wird eine freihändige Vergabe durchgeführt (Aufforderung von 3 geeigneten Fachunternehmen; Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot).
Ja, es gibt Rahmenverträge für den Neukauf von IT-Hardware (ITDZ). Leasing-Verträge zur Beschaffung bestehen nicht.
Entsorgung der Monitore erfolgt durch die Firma BRAL GmbH zum Einzelpreis von XX? * Netto. Im Jahr 2011 waren 28 Monitore zu entsorgen und im Jahr 2012 waren es 7 Monitore. Andere Computerteile werden durch G.U.T. e.V. kostenlos entsorgt. G.U.T. Consult überprüft die von uns ausgesonderten Geräte. Dies geschieht im Rahmen von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung/1-Euro-Job, geringfügige Beschäftigung). Danach werden sie repariert / aufgearbeitet und an gemeinnützige Hilfsvereine (helfende Hände) übergeben. Bei nicht mehr zu reparierenden Geräten erfolgt eine vollständige Demontage und Sortentrennung mit anschließender Entsorgung.
Alle Datenträger (Festplatten) werden vor der Aussonderung von Geräten ausgebaut und über eine Spezialfirma mechanisch zerstört und vernichtet.
Elektronische Geräte müssen entsprechend der geltenden gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich dem Recycling zugeführt werden. Sofern das BA Geräte entsorgt, bedient es sich dafür geeigneter Fachbetriebe und trägt damit Sorge dafür, dass kein illegaler Handel mit Elektronikschrott betrieben wird.
Nein, das ist nicht bekannt.
Nein, das ist nicht bekannt.
St. Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management
* aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der vertraglich vereinbarte Preis nicht veröffentlicht werden, dieser kann aber in der SE FM erfragt werden |
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