Drucksache - DS/0834/IX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-189 - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Buchberger Straße zwischen Schulze-Boysen-Straße und Frankfurter Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBüDArbFMBzStR StadtBüDArbFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlagen zur Kenntnisnahme
30.06.2023 
3. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management Entscheidung
24.08.2023 
27. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
14.09.2023 
28. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
28.09.2023 
29. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management vertagt   
12.10.2023 
30. Sitzung in der IX. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung, Mieter:innenschutz und Facility Management im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK (Anlage 1)  
VzK (Anlage 2)  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

A)   für die Verbreiterung der Buchberger Straße zwischen Schulze-Boysen-Straße und Frankfurter Allee im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-189 aufzustellen.

 Das wesentliche Planungsziel ist:

-        die Festsetzung von öffentlichen Straßenverkehrsflächen

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

B)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-189 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke Friedrichshain-Kreuzberg und Marzahn-Hellersdorf und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

C)  mit der Durchführung der Beschlüsse zu A) und B) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

D)  die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

 

a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems:

 

 

b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen:

 

 

c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan:

Mittelbar werden durch die Umsetzung des Bebauungsplans erhebliche Kosten durch die Straßenbaumaßnahme, den notwendigen Leitungsbau und ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen.

Es ist beabsichtigt mit dem Bebauungsplan 11-189 die für die Straßenausbaumaßnahme erforderliche öffentliche Straßenverkehrsfläche festzusetzen, wobei die Inanspruchnahme privater Grundstücksteilflächen nicht ausgeschlossen werden kann. Es werden Kosten für den Grunderwerb entstehen. Die Festsetzung von Verkehrsflächen kann zudem einen Übernahme- bzw. Entschädigungsanspruch nach § 40 Abs. 1 Nr. 5 BauGB auslösen.

Die erforderliche Finanzierung ist gegenwärtig nicht gesichert.

 

d) Auswirkungen auf die KLR und das Budget:

 Keine

 

 

 

 
 

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