Drucksache - DS/0528/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 21.05.2003 beschlossen
(Drs.Nr. V/528): Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Beschaffung und Finanzierung von Lernmitteln sozialverträglich, kostengünstig und effektiv erfolgt. Hierzu wird
folgendes berichtet : Die Änderung des Schulgesetzes für Berlin § 18a wurde am 27. Mai 2003 vom Abgeordnetenhaus
beschlossen. Darin ist festgelegt, dass das für Schulwesen zuständige Mitglied
des Senats durch Rechtsverordnung das Nähere über die Bereitstellung der
Lernmittel zu regeln hat. In
den Beratungen des Rates der Bürgermeister und in den Sitzungen der
Bezirksstadträte für Jugend, Schule und Sport hat sich das Bezirksamt dafür
eingesetzt, dass die Beschaffung und Finanzierung von Lernmitteln
sozialverträglich, kostengünstig und effektiv erfolgt. Die Ergebnisse sind in
den Entwurf der Lernmittelverordnung (LernmittelVO) eingearbeitet worden. Die
Lernmittelverordnung ist am 1. August 2003 in Kraft getreten. Sie ist als
Anlage beigefügt. Wir bitten
darum, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten. Anlage (ist im Büro der BVV
einzusehen) Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
Stadtentwicklung in Ver- tretung des Bezirksstadtrates für
Jugend, Bildung und Sport |
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