Drucksache - DS/0778/IX
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
Mitglied im „Global Network for Age-friendly Cities and Communities“[1] der Weltgesundheitsorganisation WHO zu werden. Gemeinsam mit dem Senior*innenvertretung sollen Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert und erörtert werden.
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Gruppe der älteren Menschen wächst nicht nur in Deutschland. Seit 1950 erhöht sich das weltweite Durchschnittsalter langsam, aber kontinuierlich. Für Lichtenberg wird eine Entwicklung der Einwohnerzahl der über 65-Jährigen im Jahr 2030 auf 62.846 prognostiziert. Wissenschaftliche und medizinische Fortschritte schenken vielen Menschen zusätzliche Lebensjahre. Die Teilhabe lebensälterer Menschen am gesellschaftlichen Leben ist eine Herausforderung aber auch eine Chance, die durch „altersfreundliche Kommunen“ positiv gestaltet werden kann. Das „Global Network for Age-friendly Cities and Communities” (GNAFCC) wurde 2010 ins Leben gerufen und soll insbesondere Beispiele aus der Praxis über Landesgrenzen hinaus bekannt machen. Es ist ein digitales Netzwerk für den Austausch von Informationen, Wissen und Erfahrungen zum Thema demografischer Wandel. Es soll Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten innovativen und evidenzbasierten Lösungen unterstützen, um mit älteren Menschen sektorübergreifend altersfreundliche und soziale Lebensbedingungen zu schaffen.
Zielgruppe des Netzwerkes:
Werte / Prinzipien des Netzwerkes:
Voraussetzung einer Mitgliedschaft (kostenfrei):
Umsetzungsschritte:
Das Amt für Soziales setzt bereits seit 2008 das Bundesprojektes „Aktiv im Alter“ in Lichtenberg um und hat begonnen, sich mit den Auswirkungen des demografischen Wandels zu beschäftigen sowie Strukturen für ein aktives und selbstbestimmtes Leben im Alter in Lichtenberg zu schaffen.
Das derzeitige 4. Handlungskonzept für die Arbeit mit Senior*innen im Bezirk Lichtenberg (2021-2025) ist bereits handlungsorientiert, ressortübergreifend und mit verschiedenen Projekten als partizipativer Prozess in der Umsetzung. So sollen Lebensbedingungen vorgehalten werden, die es ermöglichen, gut in Lichtenberg alt werden zu können. Dabei war die Zufriedenheitsstudie älterer Menschen zu den Lebensbedingungen vor Ort (2019 durch die Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin erarbeitet) eine gute Grundlage für die Planung.
Seit 2017 formuliert der Lichtenberger Gesundheitsbeirat unter Vorsitz der Bezirksstadträtin für Gesundheit - Gesundheitsziele, die sich bereits stark an den Bedarfen der älterwerdenden Bevölkerung in Lichtenberg ausrichten. Auf dieser Grundlage werden seither wichtige gesundheitsförderlichen Maßnahmen und Handlungsempfehlungen entwickelt.
Der Bezirk Lichtenberg ist zudem seit 1997 Mitglied im Gesunde Städte-Netzwerk (GSN) Deutschland, das auf das „Healthy cities network“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zurückgeht. Der Bezirk hat sein Bekenntnis zur Mitgliedschaft im Jahr 2022 erneuert und damit erklärt gesundheitsförderliche Bedingungen ressortübergreifend zu entwickeln (DS/0224/IX). Gemeinsam mit der Mitgliedschaft im „Global Network for Age-friendly Cities and Communities“ wird damit ein guter Rahmen für einen ressort- und sektorenübergreifenden Beteiligungsprozess geschaffen, um die bezirklichen Strukturen stärker an den Bedarfen älterer Menschen auszurichten und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.
Durch die Beteiligung am o.g. Netzwerk könnten die begonnenen Prozesse weiter vorangebracht werden. Auf lokaler Ebene können Maßnahmen weiterentwickelt werden, die die Teilhabe älterer Menschen am Leben ermöglichen sowie ein gesundes und aktives Altern fördern. Fachlich ist eine Vernetzung mit anderen Kommunen sinnvoll, impulsgebend und für den Prozess bereichernd.
Für die Umsetzung braucht es ausreichend Zeit, Ressourcen, viele Unterstützer*innen, die Einbindung der Senioren*innenvertretung und anderer Fachämter. Vor der Antragstellung erscheint eine Kontaktaufnahme zu bereits teilnehmenden Kommunen empfehlenswert. Eine zentrale Steuerung des Prozesses ist zu überlegen.
a) Auswirkungen auf die Umsetzung des strategischen Zielsystems: Keine b) Auswirkungen auf die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen: Keine c) Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Noch nicht abschätzbar d) Auswirkung auf die KLR und das Budget: Noch nicht abschätzbar
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