Drucksache - DS/0727/IX  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-187 VE - Aufstellungsbeschluss; Arbeitstitel: Nördlich Landsberger Allee/Treffurter Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:stellv. BzBm/BzStRStadtBüDArb 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1  
VzK - Anlage 2  
VzK - Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      für das Gelände zwischen Landsberger Allee, Rhinstraße, Allendorfer Weg und Kleingartenanlage „Sonnenblume“ mit Ausnahme der Grundstücke Treffurter Straße 10 und Allendorfer Weg 28 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-187 VE aufzustellen.

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-        Planungsrechtliche Sicherung einer Wohn- und Gewerbenutzung,

-        Sicherung eines Gehrechts zugunsten der Allgemeinheit.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-187 VE wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

b)   für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanvorentwurf 11-187 VE die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, den Nachbarbezirk und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)    mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2: Begründung zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens

Anlage 3: Entwurfskonzept

 

 

 
 

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