Drucksache - DS/0724/IX
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß Paragraph 11 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes waren alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, bis Ende 2022 Pläne zur schrittweisen Umstellung ihrer Kraftfahrzeugflotten auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge aufzustellen und diese spätestens bis Ende 2026 fortzuschreiben. Zielstellung der Pläne ist neben der Ableitung einer strategischen Vorgehensweise u.a. auch, die für eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Investitions- und Betriebskosten rechtzeitig abschätzen und in den Finanz- und Haushaltsplänen entsprechend abbilden zu können.
Die in §11 EWG Bln formulierten Anforderungen an die Umstellungspläne sind als ein politisches Zielstreben zu verstehen, in dem Bewusstsein, dass die Zielerreichung durch unabsehbare Einflüsse nicht kalkulierbar ist. Dennoch gibt es auch konkrete Anforderungen, wie z.B. im §11 die fristgemäße Erstellung eines Umstellungsplanes auf emissionsfreie Kfz. §11 fordert einen Plan zur schrittweisen Umstellung, der fortgeschrieben werden soll. Dies eröffnet die Möglichkeit, als ersten Schritt eine Bestandsaufnahme durchzuführen und den potenziellen Bedarf an E-Kfz und Ladeinfrastruktur zu ermitteln und in einem Folgeschritt den konkreten Bedarf mit der Marktverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit abzugleichen. Auch die Berücksichtigung der Kosten der Umstellung sindnicht zwangsläufig bereits im ersten Schritt in der Haushalts- und Finanzplanung abzubilden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurde der als Anlage beigefügte Umstellungsplan erstellt. Die Details, die die Umsetzung betreffen, wie Finanzierung, Verfügbarkeit am Markt etc., werden mit der jährlichen Fortschreibung detailliert erfasst.
Mit Stand Ende 2022 hat der Bezirk Lichtenberg 82 Fahrzeuge an 17 Standorten. Davon haben 7 Fahrzeuge bereits einen reinen E- Motor, 3 Fahrzeuge werden mit Wasserstoff betrieben. Alle anderen Fahrzeuge müssen unter Berücksichtigung der Bedingungen und Ausnahmen des §11 EWG Bln bis Ende 2030 auf CO2-freien Betrieb umgestellt werden.
Die Kosten der Ersatzbeschaffung differieren je nach Fahrzeugtyp sehr stark. Auf Basis der aktuellen Marktlage wurden von den meisten OE Kosten angegeben. Damit besteht für die Umstellung der Fahrzeuge ein Finanzierungsbedarf von ca. 5.202.500 €. Hinzukommen die Kosten für die Ladeinfrastruktur, welche noch nicht ermittelt werden konnten.
Umstellungsplan 2022
Zum weiteren Verfahren und für den Beschlussentwurf wird folgendes beschlossen:
Folgend sind die derzeit vorhandenen Fahrzeuge und deren Standorte sowie Lademöglichkeit und Verantwortungen aufgelistet.
Der Umstellungsplan ist anzupassen und spätestens 2026 gem. Rundschreiben der SenUMVK fortzuschreiben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |