Drucksache - DS/0724/IX  

 
 
Betreff: Umstellung des Fuhrparks auf eine CO2-freie Kraftfahrzeugflotte gemäß § 11 Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin SchSpoFMBzStRin SchulSpoFM,
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlagen zur Kenntnisnahme
28.04.2023 
1. Sitzung Vorlagen zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß Paragraph 11 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes waren alle Behörden der Berliner Verwaltung verpflichtet, bis Ende 2022 Pläne zur schrittweisen Umstellung ihrer Kraftfahrzeugflotten auf im Betrieb CO2-freie Fahrzeuge aufzustellen und diese spätestens bis Ende 2026 fortzuschreiben. Zielstellung der Pläne ist neben der Ableitung einer strategischen Vorgehensweise u.a. auch, die für eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Investitions- und Betriebskosten rechtzeitig abschätzen und in den Finanz- und Haushaltsplänen entsprechend abbilden zu können.

 

Die in §11 EWG Bln formulierten Anforderungen an die Umstellungspläne sind als ein politisches Zielstreben zu verstehen, in dem Bewusstsein, dass die Zielerreichung durch unabsehbare Einflüsse nicht kalkulierbar ist. Dennoch gibt es auch konkrete Anforderungen, wie z.B. im §11 die fristgemäße Erstellung eines Umstellungsplanes auf emissionsfreie Kfz. §11 fordert einen Plan zur schrittweisen Umstellung, der fortgeschrieben werden soll. Dies eröffnet die Möglichkeit, als ersten Schritt eine Bestandsaufnahme durchzuführen und den potenziellen Bedarf an E-Kfz und Ladeinfrastruktur zu ermitteln und in einem Folgeschritt den konkreten Bedarf mit der Marktverfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit abzugleichen. Auch die Berücksichtigung der Kosten der Umstellung sindnicht zwangsläufig bereits im ersten Schritt in der Haushalts- und Finanzplanung abzubilden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurde der als Anlage beigefügte Umstellungsplan erstellt. Die Details, die die Umsetzung betreffen, wie Finanzierung, Verfügbarkeit am Markt etc., werden mit der jährlichen Fortschreibung detailliert erfasst.

 

Mit Stand Ende 2022 hat der Bezirk Lichtenberg 82 Fahrzeuge an 17 Standorten. Davon haben 7 Fahrzeuge bereits einen reinen E- Motor, 3 Fahrzeuge werden mit Wasserstoff betrieben. Alle anderen Fahrzeuge müssen unter Berücksichtigung der Bedingungen und Ausnahmen des §11 EWG Bln bis Ende 2030 auf CO2-freien Betrieb umgestellt werden.

 

Die Kosten der Ersatzbeschaffung differieren je nach Fahrzeugtyp sehr stark. Auf Basis der aktuellen Marktlage wurden von den meisten OE Kosten angegeben. Damit besteht für die Umstellung der Fahrzeuge ein Finanzierungsbedarf von ca. 5.202.500 €. Hinzukommen die Kosten für die Ladeinfrastruktur, welche noch nicht ermittelt werden konnten.


Anlage

Umstellungsplan 2022

 

Zum weiteren Verfahren und für den Beschlussentwurf wird folgendes beschlossen:

 

  1. Die SE FM wird beauftragt, bis Ende März 2023 Kostenkalkulationen für die Ladeinfrastruktur inkl. Folgekosten für den Haushaltsplan 2024/25 vorzulegen.

 

  1. Die Fachämter werden aufgefordert, bis Ende März 2023 gegenüber dem Finanzservice die Kostenkalkulationen offenzulegen, den Umstellungsplan auf Möglichkeiten der finanziellen Förderung und des Leasings zu prüfen, die Folgekosten darzustellen und darzulegen, in welchem Turnus ihre Fahrzeuge regelmäßig ersetzt werden müssen bzw. sollen. Die finanzielle Belastung sollte dabei über die Jahre möglichst gleichmäßig erfolgen. Auf dieser Basis wird über die Aufnahme in den Haushaltsplan 2024/25 entschieden. Maßnahmen für das Jahr 2023 gem. Umsetzungsplan sind aus den bestehenden Ansätzen im Haushaltsjahr 2023 zu finanzieren.

 

  1. Nach Vorliegen der Ergebnisse zu 1. und 2. wird der Umstellungsplan bis Ende 2024 in Vorbereitung der Aufstellung der I-Planung 2025/29 geprüft und ggf. angepasst. Eine weitere Prüfung erfolgt in 2026 gem. Rundschreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klima (SenUMVK).

 

  1. Es ist zu beschließen, wem die Koordinierung künftig für den Umstellungsplan obliegt. Hierzu ist §3 Abs. 4 der GO des Bezirksamtes zu beachten, wonach bei allen Angelegenheiten von finanzieller Bedeutung die SE Finanzen und der Steuerungsdienst zu beteiligen sind.

 

 

Folgend sind die derzeit vorhandenen Fahrzeuge und deren Standorte sowie Lademöglichkeit und Verantwortungen aufgelistet.

 

 

Straße

PLZ

Nutzung

Verwaltung

Eigentum Freiflächen / Stellplätze

Lademöglichkeit vorhanden

Dienstfahrzeuge

Lademöglichkeit erforderlich

Alt-Friedrichsfelde 60

10315

Dienstgebäude

BIM , FM

BIM

8 + 1

21

ja weitere

Möllendorffstr. 6 /GLS 103

10367

Dienstgebäude

FM

SGA

keine

1

ja

Große-Leege-Str. 103

13055

Dienstgebäude

FM

FM

keine

4

ja

Alfred-Kowalke-Str. 24

10315

Dienstgebäude

FM

FM

keine

2

ja

Egon Erwin- Kisch- Straße 106

13059

Dienstgebäude

FM

SGA

keine

0

derzeit nicht

Gensinger Str. 105

10315

Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

3

ja

Gotlindestraße 80

10365

Ausbildungsstätte

SGA

SGA

keine

3

ja

Zu den Krugwiesen 10

13057

Werkhof

SGA

SGA

keine

20

ja

Gudrunstr. 20

10365

Friedhof , Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

7

ja

Paul-Junius Str. 73

10369

Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

4

ja

Paul-Junius Str. 73

10369

Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

3

ja

Schulze-Boysen-Str. 40

10365

Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

2

ja

Schwarzmeerstr. 57

10319

Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

4

ja

Liepnitzstraße 33

10318

Revierstützpunkt

SGA

SGA

keine

1

ja

Malchower Weg 54

13053

Schule

SchulSport

SchulSport

keine

1

ja

Erich-Kurz-Str. 6-10

10319

Schule

SchulSport

SchulSport

keine

1

ja

Paul-Junius-Str. 15

10367

Schule

SchulSport

SchulSport

keine

1

ja

Schulze-Boysen-Str. 12

10365

Schule

SchulSport

SchulSport

keine

1

ja

Siegfriedstraße 71

10365

Sportplatz

SchulSport

SchulSport

keine

3

ja

 

 

Der Umstellungsplan ist anzupassen und spätestens 2026 gem. Rundschreiben der SenUMVK fortzuschreiben.

 

 
 

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